E-Zigaretten
Dampfer-Testkäufe: 39 von 45 Produkten hätten nicht in Luxemburg verkauft werden dürfen
Die Luxemburger Umweltbehörde hat 45 Proben von elektronischen Einwegzigaretten und E-Flüssigkeiten kontrolliert. Das sind die Ergebnisse.
Die Behörde hat unter anderem die chemische Zusammenstellung von 13 Einweg-E-Zigaretten untersucht Foto: Editpress/Pierre Matge
Die „Administration de l’environnement“ (AEV) hat 45 elektronische Einwegzigaretten und E-Flüssigkeiten kontrolliert. Davon berichtet die Luxemburger Umweltbehörde in einer Pressemitteilung am Mittwoch. Die Produkte seien in elf Verkaufsstellen, vorrangig in spezialisierten Dampferläden, erworben worden. Auch in Tankstellen und Tabakgeschäften wurden jedoch Testkäufe gemacht.
Der Großteil der Kontrollen betraf laut dem Schreiben die Etikettierung und die Verpackung der Produkte. Die AEV habe überprüft, ob die Verpackung die erforderliche Kindersicherung und den vorgeschriebenen taktilen Warnhinweis aufweist. In Bezug auf diese beiden Elemente seien keine Nichtkonformitäten festgestellt worden. In 27 Fällen sei die Kennzeichnung jedoch unzureichend gewesen.
Fehlende Piktogramme, Warnhinweise, Etiketten
In 20 Fällen gab es ein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften, schreibt die Behörde weiter. Dazu gehören fehlende Piktogramme, Warnhinweise, Gefahrenhinweise oder Etiketten, die nicht in der Landessprache (Deutsch oder Französisch) verfasst sind. Bei sieben Produkten sei die Kennzeichnung der Verpackungen nicht zufriedenstellend gewesen.
39 der 45 Produkte seien nicht gemäß dem Tabakgesetz angemeldet worden und dürfen daher nicht auf dem luxemburgischen Markt verkauft werden. Bei 13 Einweg-E-Zigaretten sei die chemische Zusammensetzung untersucht worden – diese seien allesamt konform.
Eine Liste der konformen und nicht konformen Produkte ist auf dem Portal des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit verfügbar.
Die Umweltverwaltung erinnert zudem daran, dass es sich bei „Einweg“-E-Zigaretten um elektronische Abfälle handelt, die von Ecotrel gesammelt werden und auf keinen Fall in die schwarze Tonne oder in die Natur geworfen werden dürfen. (les)