Gutschein oder Geld zurück?

Corona ist nicht immer eine Entschuldigung

Der Teufel steckt im Detail. Bei Verbraucherfragen ganz besonders. Pauschale Antworten gibt es nicht. Bei Buchungen, ob bei Flügen, Hotels, Konzerten oder Mietwagen beispielsweise, entscheiden verschiedene Faktoren über die Frage, ob Rückerstattung der bereits bezahlten Summe oder Gutschein. Corona wird nämlich nicht immer als Entschuldigung angenommen. Im Prinzip gelten die üblichen Stornierungsbestimmungen. Je länger man wartet, um etwas abzusagen, umso mehr Geld lässt man unter Umständen hängen. Weil die Sache eine so hohe Tragweite hat, würde aber in der Reisebranche viel mit Kulanz agiert – und im Interesse des Verbrauchers, sagt Karin Basenach, Juristin und Leiterin des Europäischen Verbraucherschutzzentrums (CEC), im Tageblatt-Gespräch.

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