Luxemburg-Stadt

Brutaler Übergriff auf Mädchen schockiert die Öffentlichkeit – soziale Medien reagieren

Eine junge Schülerin wurde am Mittwoch öffentlich von anderen Jugendlichen gedemütigt. Die Peiniger hielten ihr Vergehen auf Video fest, das inzwischen in den sozialen Medien kursiert und für Furore sorgt.

Ein auf Facebook erschienenes Video zeigt eine Schülerin, die ein Mädchen schlägt und vor einer Gruppe Halbstarker demütigt

Ein auf Facebook erschienenes Video zeigt eine Schülerin, die ein Mädchen schlägt und vor einer Gruppe Halbstarker demütigt Foto: Pixabay

Luxemburg ist erschüttert. Am Donnerstag ist erneut ein Video aufgetaucht: Es zeigt Gewalt, Demütigung und Schadenfreude unter Jugendlichen aus Luxemburg. Das Video sei mit Einverständnis der Mutter auf Facebook geteilt worden, heißt es bei RTL, die Familie wolle die Öffentlichkeit über das Geschehene informieren.

Die Aufnahmen sind erschütternd: Das inzwischen wieder von Facebook entfernte Video – da es gegen die Richtlinien gegen Belästigung und Mobbing verstößt – zeigt zwei junge Mädchen vor der Zithaklinik. Sie sind umringt von etlichen weiteren jubelnden Jugendlichen. Die größere von beiden erhebt sich lässig von der Bank – Kippe rauchend – und verpasst dem anderen eine heftige Ohrfeige. Das Opfer zeigt vorerst keine (auf dem Video erkenntliche) Reaktion. Dann folgt ein linker Haken in ihr Gesicht. Von der Meute befeuert, stößt die Jugendliche ihr Opfer dann zu Boden und bewirft sie mit ihrer noch brennenden Zigarette. Gelächter. Auch von den anderen kommt keine Hilfe, die sind damit beschäftigt, diese groteske Szene zu filmen und sich neue Demütigungen auszudenken. Dann folgt eine Kopfnuss. Video Ende.

Es gibt jedoch noch ein zweites Video – weniger gewalttätig, dafür aber umso demütigender. Die herumstolzierende Jugendliche erniedrigt das vor ihr kniende Opfer: Sie fasst ihr ins Gesicht, träufelt eine Flüssigkeit über sie und zerzaust anschließend ihr Haar. Dann muss das noch immer kniende Opfer ihre Brieftasche aus ihrer Tasche holen und händigt ihrer Peinigerin den Inhalt aus – vermutlich Münzen –, den sie anschließend unter den schadenfreudigen Jugendlichen verteilt.

Polizei eingeschaltet

„Die Staatsanwaltschaft und die Polizei haben Kenntnis von diesen sehr ernsten Vorfällen, in die Minderjährige verwickelt sind, und von den Videos, die in diesem Zusammenhang in den sozialen Netzwerken kursieren“, teilt die Polizei auf Tageblatt-Nachfrage hin mit. Die Abteilung Jugendschutz der Kriminalpolizei sei mit den Ermittlungen beauftragt worden. Weitere Details werden allerdings nicht preisgegeben: „Zu laufenden Ermittlungen kann die Polizei sich prinzipiell nicht äußern“, heißt es.

Unter einem Facebook-Beitrag kommentierte eine Frau jedoch, dass sie und ihr Partner den Vorfall selbst beobachtet hätten. Sie hätten das Mädchen gleich in Schutz genommen und die Polizei eingeschaltet. Die Mutter des Opfers bestätigte gegenüber RTL, dass ein Augenzeuge die Polizei kontaktiert hat.

Bei dem Opfer handele es sich um eine 14-jährige Schülerin*. Die Täterin sei eine Schülerin des Lycée Josy Barthel Mamer (LJBM), so ein Beitrag auf Facebook. Weitere Beteiligte sollen aus dem Lycée Aline Mayrisch stammen.

*Richtigstellung: In einer ursprünglichen Version des Artikels wurde fälschlicherweise angegeben, dass das Opfer auch eine LJBM-Schülerin ist.

Öffentlichkeit fordert Konsequenzen

Das LJBM sei am Donnerstag von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt worden und verurteilt den Vorfall aufs Schärfste, heißt es in einem Facebook-Beitrag der Schule. Die Schule habe zudem interne und externe Schritte eingeleitet und die Polizei eingeschaltet. Viele Menschen teilten ihre Gedanken zu dem Vorfall unter dem Beitrag – darunter auch scharfe Kritik gegenüber der Schule. Im Laufe des Tages wurde dann die Kommentarfunktion unter dem Beitrag abgeschaltet, sodass letztlich nur noch die Stellungnahme der Schule sichtbar ist.

In den sozialen Medien ist auch zu lesen, dass ein männlicher Zuschauer einem Fußballclub angehören soll. Die CS Fola hat diesbezüglich eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie jegliche verbale oder physische Gewalt verurteilt. Sollte sich herausstellen, dass ein Vereinsmitglied in den Vorfall verwickelt ist, werde die Clubleitung „nicht zögern, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“.

Dieser Übergriff hat die Öffentlichkeit aufgewühlt und eine Welle der Empörung ausgelöst. Viele Menschen fordern nun entschlossenes Handeln und eine klare Verurteilung der Gewalttat. Facebook-Beiträge werden geteilt und die Videos akribisch analysiert, um die Gesichter der Beteiligten auszumachen. Es bleibt offen, inwiefern die Täter zur Rechenschaft gezogen werden und ob dieser Vorfall dazu dient, das Bewusstsein für Mobbing und Gewalt in der Gesellschaft zu stärken. Zu einer Hetzjagd auf die Beteiligten vonseiten der Öffentlichkeit darf es allerdings nicht ausarten.

Achtung: Video verbreiten ist strafbar

Wenngleich das Teilen des Videos, um das Geschehene in die Öffentlichkeit zu tragen und um Druck auf die zuständigen Autoritäten zu machen, in guter Absicht passieren mag, erinnert die Polizei daran, dass es sich hierbei dennoch um eine Straftat handelt. Die Artikel 383 und 383bis des Strafgesetzbuches verbieten die Verbreitung von Videos, die Gewalt zeigen oder die Menschenwürde verletzen. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen von bis zu 75.000 Euro.

Art.383.
(L. 16 juillet 2011) Le fait soit de fabriquer, de transporter, de diffuser par quelque moyen que ce soit et quel qu’en soit le support un message à caractère violent ou pornographique ou de nature à porter gravement atteinte à la dignité humaine, soit de faire commerce d’un tel message, est puni d’un emprisonnement d’un mois à trois ans et d’une amende de 251 à 50.000 euros lorsque ce message est susceptible d’être vu ou perçu par un mineur.

Art.383bis.
(L. 16 juillet 2011) Les faits énoncés à l’article 383 seront punis d’un emprisonnement d’un à cinq ans et d’une amende de 251 à 75.000 euros, s’ils impliquent ou présentent des mineurs ou une personne particulièrement vulnérable, notamment en raison de sa situation administrative illégale ou précaire, d’un état de grossesse, d’une maladie, d’une infirmité ou d’une déficience physique ou mentale. La confiscation des objets prévus à l’article 383 sera toujours prononcée en cas de condamnation, même si la propriété n’en appartient pas au condamné ou si la condamnation est prononcée par le juge de police par l’admission de circonstances atténuantes.

Dieser Artikel wird bei Vorliegen neuer Informationen auf den neuesten Stand gebracht.

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