Schwimmen trotz Corona

Badegast muss sich wegen unerlaubten Ausflug am Stausee vor Gericht verantworten

Wer wegen Verstoßes gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wegen Corona von der Polizei protokolliert wurde,  konnte die Zahlung des Bußgeldes verweigern, musste aber damit rechnen, vor Gericht zu landen. In diesem Kontext wurden vor dem Friedensgericht in Diekirch nun die ersten Fälle verhandelt. Ursache: Ausflug an den Stausee trotz Verbot. 

War der Aufenthalt am Stausee am 17. Mai erlaubt oder nicht? Darüber wird nun das Friedensgericht in Diekirch befinden müssen.

War der Aufenthalt am Stausee am 17. Mai erlaubt oder nicht? Darüber wird nun das Friedensgericht in Diekirch befinden müssen. Foto: Editpress/Alain Rischard

Wer während der strikten Zeit des Lockdowns beim Verstoß gegen Corona-bedingte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verstieß und erwischt wurde, der musste zahlen. 145 Euro. Im Prinzip. Er konnte die Zahlung nämlich auch verweigern. Im Verlaufe der Prozedur wird dieses Bußgeld dann verdoppelt und der „Beschuldigte“ erhält die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Nicht wenige dürften das getan haben. 

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