Zweifache Tötung in Grosbous

Angeklagter „nicht strafrechtlich verantwortlich“: Gericht sieht psychische Störung als Ursache

Ein Gericht in Diekirch stellte fest, dass der 33-jährige Angeklagte nicht strafrechtlich verantwortlich sei

Ein Gericht in Diekirch stellte fest, dass der 33-jährige Angeklagte nicht strafrechtlich verantwortlich sei Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Die Ratskammer des Bezirksgerichts von und zu Diekirch hat am vergangenen Montag festgestellt, dass ein 33-jähriger Mann für die Tötung seiner 72 und 73 Jahre alten Eltern nicht strafrechtlich verantwortlich ist. Das meldet die Staatsanwaltschaft am Freitag in einer Pressemitteilung. Der Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Tat an einer psychischen Störung gelitten, „die seine Urteilsfähigkeit oder die Kontrolle über seine Handlungen außer Kraft gesetzt hatte“.

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