Sozialkonflikt „Fondation Kräizbierg“
Alles auf den Tisch
Ein unabhängiger Experte soll die Situation in der „Fondation Kräizbierg“ genau unter die Lupe nehmen. Ende Oktober könnte der Bericht schon vorliegen, heißt es in einem Schreiben vom Verwaltungsrat der sozialen Einrichtung. Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung für alle, die im Visier der vom OGBL geäußerten Vorwürfe sind.
Externe Prüfung: In einer ersten Phase des Audits sollen auch die Vorwürfe des Mobbings und der sexuellen Belästigung untersucht werden Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Ja, es gilt die Unschuldsvermutung. Einige der Vorwürfe, die am Mittwoch vom OGBL und seinen Personalvertretern während einer Pressekonferenz an die Adresse der Verantwortlichen der „Fondation Kräizbierg“ gerichtet werden, sind harsch. Bewiesen oder nachgewiesen sind sie bisher aber nicht. Vor allem sollte, wenn von sexueller Belästigung die Rede ist, äußerst vorsichtig mit dieser Beschuldigung umgegangen werden. Besonders dann, wenn noch nicht mal Anzeige erstattet wurde.