Luxemburg

Ab sofort hat das „Centre hospitalier du Nord“ in Ettelbrück keine Entbindungsstation mehr

Obwohl in Ettelbrück nur „normale“ Schwangerschaften betreut werden, kann es natürlich auch dort zu Notfällen kommen, für die dann nicht mit Sicherheit so schnell die geforderte Expertise vor Ort ist, wie das Gesetz dies vorsieht. Dies teilt das Krankenhaus mit – und dass es Konsequenzen ziehen musste. 

Ein sicherer Start ins Leben: Im CHdN kann man den nicht so leisten, wie es das Gesetz vorsieht

Ein sicherer Start ins Leben: Im CHdN kann man den nicht so leisten, wie es das Gesetz vorsieht Foto: Pixabay

Das „Centre hospitalier du Nord“ (CHdN) sehe sich „gezwungen, die Entbindungsstation vorübergehend zu schließen“, hat das Krankenhaus am Sonntag mitgeteilt. Grund sei ein „vorübergehender Mangel an Fachkräften, die für den reibungslosen Betrieb der Entbindungsstation unerlässlich sind“. Somit müsse man die Station ab Montag, 4. April, schließen.

Weiter erklärt das Krankenhaus: Gemäß des Gesetzes von 2018 über Krankenhäuser und Krankenhausplanung und dessen Änderung, müsse eine Geburtsklinik, die weniger als 1.500 Entbindungen pro Jahr durchführt, rund um die Uhr auf Abruf und innerhalb von Fristen, die mit dem Gebot der Sicherheit vereinbar sind, einen Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe und einen Facharzt für Anästhesie für die Betreuung der Schwangeren und Gebärenden sowie einen Facharzt für Pädiatrie für die Betreuung des Neugeborenen zur Verfügung haben.

Das „Centre hospitalier du Nord“ in Ettelbrück

Das „Centre hospitalier du Nord“ in Ettelbrück Foto: Editpress

Seit mehreren Jahren weisen zugelassene Kinderärzte jedoch darauf hin, dass sie nicht in der Lage seien, das Geforderte zu leisten. Während die niedergelassenen Kinderärzte hauptsächlich in ihren Praxen tätig sind, fällt die Reanimation von Neugeborenen in den Zuständigkeitsbereich des Neonatologen, der auf die Reanimation von Neugeborenen spezialisiert ist und bei neonatalen Notfällen im Kreißsaal eingreift.

Auch wenn die Geburtshelfer des CHdN prinzipiell nur mutmaßlich unproblematische Schwangerschaften auswählen und Hochrisiko-Schwangere eher im CHL behandelt würden, sei es nicht ausgeschlossen, dass eine Hochrisiko-Gebärende mit Wehen im CHdN eintrifft und eine Verlegung nicht mehr möglich sei.

„Obwohl das Engagement und die Fähigkeiten der Anästhesisten und Intensivmediziner des CHdN die sofortige Reanimation von Neugeborenen in Lebensgefahr ermöglicht haben, sind diese Ärzte auch keine Neonatologen und können die intensive Betreuung dieser Kinder nicht alleine fortsetzen“, zitiert die Mitteilung aus dem Krankenhaus den Generaldirektor des CHdN, Dr. Paul Wirtgen. Derzeit greife man in Ettelbrück etwa zwei Mal pro Monat auf den neonatalen Notdienst des CHL zurück. Aber: „Die Interventionszeiten sind manchmal zu lang.“

Dies könne dazu führen, dass die Anästhesisten, wenn ein Kinderarzt nicht verfügbar ist, Mutter und Neugeborenes gleichzeitig versorgen müssen.

„Wir erkennen das potenzielle Risiko eines solchen Szenarios an, wenn der beschriebene Umgang damit nicht gesetzeskonform ist“, heißt es in der Mitteilung aus Ettelbrück. Es sei „klar, dass wir so schnell wie möglich eine Lösung finden müssen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, nicht nur im Norden, sondern auf nationaler Ebene. Heute ist das CHdN nicht mehr in der Lage, diese Verantwortung allein zu übernehmen“, zitiert das CHdN seinen Generaldirektor.

Man sei sich der Auswirkungen bewusst, die diese Entscheidung auf die Patientinnen und das medizinische und pflegerische Personal der gynäkologischen und geburtshilflichen Abteilung haben könne. „Unsere Gynäkologen werden ihr Bestes tun, um ihre Patientinnen zu beraten und sie an eine der Geburtskliniken in Luxemburg-Stadt zu verweisen“, betonte Jean Feith, Vorsitzender des Verwaltungsrats der CHdN zufolge.

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