Sponsoring im „De Journal“

ALIA rügt RTL, scheut aber vor einer Geldstrafe

Die Medienaufsicht ALIA hat RTL wegen einer unzulässigen Sponsoringpraxis in der Nachrichtensendung „De Journal“ gerügt. Trotz festgestelltem Gesetzesverstoß verzichtet die Behörde auf eine Geldstrafe und spricht lediglich eine formale Verwarnung aus.

Abspann von „De Journal“ mit Mode- und Stylingpartnern, Kritik von ALIA wegen unzulässigem Sponsoring

Im Abspann von „De Journal“ werden regelmäßig Mode- und Stylingpartner genannt – nach Ansicht der ALIA ein unzulässiges Sponsoring Foto : Editpress/Fabrizio Pizzolante

Die luxemburgische Medienaufsicht ALIA (Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel) hat den Sender RTL Télé Lëtzebuerg im Zusammenhang mit der Nachrichtensendung „De Journal“ wegen unzulässigen Sponsorings zwar ausdrücklich gerügt, sieht jedoch von einer Geldstrafe ab, wie Reporter.lu berichtet. Damit endet ein Verfahren, das auf Klagen des Kunstkollektivs „Richtung 22“ aus dem Jahr 2024 zurückgeht und erst nach rund 15 Monaten entschieden wurde.

Im Kern ging es um die Frage, ob die regelmäßig im Abspann von „De Journal“ genannten Partnerfirmen – darunter „Galeries Lafayette“, „Dessange Paris“ und „Camille Albane“ – gegen das gesetzliche Verbot der Sponsoringfinanzierung von Nachrichtensendungen verstoßen.

Nach Einschätzung der ALIA erfüllt die Praxis mehrere Kriterien eines Sponsorings: Die genannten Unternehmen leisten demnach einen finanziellen Beitrag in Form kostenloser Dienstleistungen für Moderatoren, sie sind nicht im Medienbereich tätig und verfolgen erkennbar werbliche Zwecke. Die Nennung im Abspann stelle eine klare Hervorhebung der Marken dar und sei damit als Sponsoring zu werten.

Praxis seit Jahrzehnten unbeanstandet

Der mit der Untersuchung beauftragte ALIA-Beamte habe den Verstoß als „schwerwiegend“ bewertet und eine Geldstrafe von 5.000 Euro vorgeschlagen. Dies ist die bislang höchste Sanktion, die das Unternehmen „CLT-UFA“, das hinter RTL Luxemburg steht, je erhielt, schreibt der Reporter weiter. Auch die großherzogliche Verordnung zu Werbung und Sponsoring im Rundfunk wurde von Reporter.lu herangezogen.

Der Verwaltungsrat der ALIA folgte dieser Empfehlung jedoch nicht. Statt einer Geldstrafe verhängte er lediglich einen „Blâme“, also eine formale Rüge. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Praxis seit Jahrzehnten unbeanstandet geblieben sei. RTL selbst argumentierte zudem, der Abspann sei „formal“ nicht Teil der eigentlichen Nachrichtensendung und stelle kein Sponsoring dar – eine Sichtweise, die die Behörde jedoch inhaltlich zurückwies. Für RTL bleibt damit lediglich die Pflicht, die Entscheidung öffentlich auszustrahlen. (DJ)

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