Enscheringen
300 Jahre alter Bauernhof fällt trotz Denkmalschutz dem Verfall zum Opfer
In Enscheringen in der Gemeinde Kiischpelt bricht Geschichte ein: Teile eines 300 Jahre alten Bauernhofes fallen trotz Warnung und Denkmalschutz in sich zusammen. Ein kostbares Stück ländlicher Tradition und Architektur droht, komplett verloren zu gehen. Eine Bestandsaufnahme.
16. Dezember 2025: Sechs Wochen nach dem Zusammenbruch des Scheunendachs bot sich dieses Bild Foto: Hubert Hollerich
Traurig. Anfang November 2025 stürzte in Enscheringen in der Gemeinde Kiischpelt im Norden des Landes ein Teil eines rund 300 Jahre alten Bauernhofes ein. Traurig, weil damit einmal mehr historische Bausubstanz verschwindet. Traurig, weil über Jahre hinweg auf deutlich sichtbare Verfallserscheinungen und Warnungen nicht reagiert wurde. Und traurig vor allem, weil das Gebäude, obwohl sowohl kommunal als auch national geschützt, seinem Schicksal überlassen wurde.
Einmal mehr scheint auch der Eigentümer sich nicht zu kümmern. Ist er selbst dazu nicht imstande? Hat er keine Erben oder sonst jemanden, der ihm zur Seite steht? An ihn adressierte Briefe kämen jedenfalls zurück – unbeantwortet, heißt es.
2014: Ein Bild aus besseren Tagen, obgleich bereits Zeichen des Verfalls am 300 Jahre alten Gebäude sichtbar sind Foto: Hubert Hollerich
Klares Gutachten
Wie auch immer. Vom einst stolzen Hof mit der Hausnummer 10 im unteren Dorfteil von Enscheringen fehlt nun der mittlere Teil, das wichtigste architektonische Merkmal, das dem Gebäude seine Silhouette gab. Der Hof war bereits auf der Ferraris-Karte aus dem Jahr 1776 verzeichnet und wurde sogar auf einer luxemburgischen Briefmarke verewigt.
1776: Auf Graf Joseph von Ferraris’ Karte von Luxemburg ist der Hof in Enscheringen bereits verzeichnet Foto: Hubert Hollerich
Ein Gutachten der Copac („Commission pour le patrimoine culturel“) vom 27. September 2023 beschreibt den Hof in Enscheringen als „ein typisches Beispiel des im Ösling verbreiteten Quereinhauses mit hoch gelegenem Scheuneneingang. Wie Luftaufnahmen belegen, hat sich der Baubestand seit den 1960er-Jahren nicht mehr grundlegend verändert. Mit seinen teilweise erhaltenen Segmentbögen und den ebenfalls gut erhaltenen Steinrahmungen des Wohntraktes bezeugt das Gebäude die ländliche Architektur des 18. und 19. Jahrhunderts. Zeittypisch ist auch die Form des Daches und seine Schieferdeckung, der weiße Kalkputz ist ein weiteres, landschaftstypisches Merkmal. Der Bauernhof repräsentiert somit die landwirtschaftlich geprägte Geschichte Luxemburgs und kann aus architektonischen, ästhetischen und historischen Gründen unter nationalen Denkmalschutz gestellt werden.“
Erfüllt seien Kriterien wie Authentizität, Gattung, charakteristisch für die Entstehungszeit, orts- oder landschaftstypisch sowie Bautypus. Deshalb „gibt die Copac einstimmig eine positive Stellungnahme für die Klassierung als nationales Kulturerbe des alten Hofes Nr. 10, Unterdorf in Enscherange (Kataster Nr. 236/2105), ab. Angesichts des baufälligen Zustands des Scheunendaches fordert die Kommission, dass alle notwendigen Arbeiten zur Erhaltung so schnell wie möglich durchgeführt werden.“
Der Bauernhof in Enscheringen ziert auch eine Briefmarke der Luxemburger Post Foto: Hubert Hollerich
Doppelt klassiert
Doppelt klassiert
2024 wurde das Anwesen national klassiert, kommunal bereits 2022. Trotzdem sind die dringend notwendigen Maßnahmen nie umgesetzt worden.
Nachdem nun Teile des Hofes eingestürzt und andere, wie Kiischpelts Bürgermeister Yves Kaiser betont, aus Sicherheitsgründen abgerissen werden mussten, herrscht Enttäuschung unter Freunden historischer Bausubstanz. Dazu zählt Hubert Hollerich, der direkt gegenüber wohnt. In einem RTL-Fernsehbeitrag von November 2025 beschreibt er die Szene: „Am 2. November krachte es hier gewaltig, die Ziegel flogen durch die Gegend, und dann ist der gesamte vordere Teil der Scheune und ein Schuppen eingestürzt.“
Hollerich hatte seinerzeit am Klassierungsdossier mitgearbeitet, „in der Hoffnung, dass danach endlich gehandelt würde. Aber das war nicht der Fall“, sagt er. Nun stellt sich die Frage: Wie soll es weitergehen? Können die beiden seitlichen Teile gesichert werden, bevor sie ebenfalls zusammenfallen? Die Trümmer des mittleren Teils liegen noch auf dem Gelände, berichtet Bürgermeister Yves Kaiser. Eine Wiederherstellung des Hofes wäre theoretisch möglich, aber bislang nicht konkret geplant.
2. November 2025: Der Tag, als die Scheune zusammenbrach
Notsituation
Für das INPA („Institut national du patrimoine architectural“) ist die Situation schon lange eine Notsituation. Das Denkmalschutzgesetz erlaubt es dem Institut im Prinzip, den Totalverlust zu verhindern, indem nötige Arbeiten beauftragt werden, die dann der Eigentümer bezahlen muss. Doch hier liegt der Haken: Ohne gerichtliche Entscheidung darf nichts geschehen und diese Entscheidung wurde bislang nicht getroffen. In dem Kontext stellt sich die Frage, inwiefern die Entscheidungsprozedur geeignet ist, schnell und pragmatisch zu handeln, wenn Gefahr im Verzug ist.
Patrick Sanavia, Direktor des INPA, erklärt im RTL-Interview, dass es in Luxemburg noch andere Fälle gebe, „wo wir versuchen, über das Gericht eingreifen zu dürfen, wenn die Eigentümer nichts mit ihrem geschützten Haus machen wollen. Wir vom INPA haben die Mittel und sind bereit, einzugreifen, sobald wir dürfen!“ Ein Beispiel dafür ist unter anderem auch Schloss Buschland in Remich. Eine gerichtliche Verfügung scheint dort aber noch nicht beantragt worden zu sein.
Privatbesitz überdenken
Was nun den Hof in Enscheringen anbelangt, betont Bürgermeister Kaiser im Gespräch mit dem Tageblatt, dass alles getan wurde, was in der Gemeindekompetenz liegt. „Wir haben dem Kulturministerium und anderen Stellen immer wieder mitgeteilt, dass sich der Zustand des Gebäudes verschlechtert.“ Der Schutz des Kulturerbes liege ihm und der Gemeinde sehr am Herzen, wie die Rettung anderer historischer Gebäude zeige. Doch finanzielle Mittel seien begrenzt: „Wir sind keine reiche Gemeinde“, so Kaiser.
Besonders stolz sei man auf Lellingen, das als Modell-Dorf des Kulturerbes gilt. Doch dieser Modellcharakter schützt den Hof in Enscheringen nicht mehr. Er zeigt, dass Denkmalschutz allein nicht vor dem Verfall schützt, wenn andere Mühlen zu langsam mahlen. Gleichzeitig offenbart der Fall die Grenzen des in Luxemburg hochgehaltenen Prinzips des Privatbesitzes, wenn Eigentümer bewusst und wissentlich ihren Besitz vernachlässigen. Sträflich vernachlässigen.
Erinnerungstourismus
Wer sich, wie das Kultur- und Tourismusministerium in Luxemburg, die Bewahrung und Schaffung von Erinnerungsorten auf die Fahne geschrieben hat, darf eine solche Vernachlässigung nicht tolerieren. Alle Hebel müssten in Bewegung gesetzt werden, um andere Ansätze zu schaffen, die sicherstellen, dass erhaltenswerte Bausubstanz tatsächlich geschützt wird und nicht weiter verloren geht.