Luxemburg-Stadt

15-Jähriger nach Vorfall mit Luftdruckwaffe nach Schrassig verbracht

Ein 15-Jähriger soll am Samstag in Luxemburg-Stadt mit einer Luftdruckwaffe auf eine bestimmte Person geschossen haben. Die Polizei nahm den Jugendlichen am Freitag fest. Er wurde auf Beschluss des Jugendrichters in die Justizvollzugsanstalt Luxemburg eingewiesen.

Die Polizei nahm einen 15-Jährigen fest, nachdem er mit einer Luftdruckwaffe mehrfach auf eine Person geschossen hatte

Die Polizei nahm einen 15-Jährigen fest, nachdem er mit einer Luftdruckwaffe mehrfach auf eine Person geschossen hatte Editpress / Alain Rischard

Die Polizei hat am Freitag einen 15‑Jährigen im Kontext eines Vorfalls mit einer Luftdruckwaffe nahe dem Centre Hamilius in Luxemburg-Stadt festgenommen. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, soll der Jugendliche am Samstag, dem 10. Oktober, mehrfach mit der Waffe auf eine bestimmte Person geschossen haben.

Erste Ermittlungsergebnisse, darunter die Auswertung von Videoaufnahmen, bestätigen laut Staatsanwaltschaft, dass der Jugendliche eine entsprechende Waffe bei sich hatte. Zudem deuteten die Aufnahmen darauf hin, dass das Opfer offenbar gezielt ausgewählt wurde.

Minderjähriger war bereits zuvor flüchtig

Der Jugendliche war den Behörden bereits wegen verschiedener „aggressiver Vorfälle“ bekannt, darunter auch Fälle ähnlicher Art. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war er aus einer Betreuungseinrichtung geflohen, in der er im Rahmen einer Jugendschutzmaßnahme untergebracht war. Bei seiner Festnahme fanden die Beamten eine CO₂-Kartusche, die für den Betrieb einer solchen Waffe vorgesehen ist. Die bei dem Vorfall verwendete Waffe wurde bislang nicht gefunden.

Die Ermittlungen dauern an, um die genauen Umstände des Vorfalls zu klären. Auf Beschluss des Jugendrichters wurde der 15-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Luxemburg eingewiesen. Ausschlaggebend dafür war laut Staatsanwaltschaft, dass in der Sicherheitseinheit Unisec kein geeigneter Platz verfügbar war und der Jugendliche bereits zuvor geflohen war. „Für den Minderjährigen gilt die Unschuldsvermutung“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.

„Besorgniserregendes Problem“

Weiter schreibt die Staatsanwaltschaft, dass sie „ihre tiefe Besorgnis über Situationen zum Ausdruck bringen möchte, in denen Minderjährige Waffen – unabhängig von deren Herkunft oder Art – einsetzen, um andere einzuschüchtern, zu bedrohen oder persönliche Streitigkeiten beizulegen.“

Die Staatsanwaltschaft betont, dass der Einsatz einer Waffe bei einem Streit schwerwiegende Folgen für die Beteiligten und die öffentliche Sicherheit haben kann. Auch dann, wenn es sich nicht um eine Schusswaffe im engeren Sinne handelt. Eine Waffe zur Austragung eines Konflikts einzusetzen, stelle eine „besorgniserregende Eskalation“ dar. Dies dürfe weder damit verharmlost werden, dass die Beteiligten minderjährig sind, noch damit, dass die Waffe als Freizeitwaffe eingestuft wird.

Zudem weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Einsatz einer Waffe zur Bedrohung oder Verletzung einer Person je nach den Umständen strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dass der mutmaßliche Täter minderjährig ist, ändere nichts an der Schwere der Tat und den möglichen Gefahren für das Opfer und unbeteiligte Dritte.

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