Deutschland

Warum ein Social-Media-Verbot rechtlich schwierig ist

In den letzten Wochen wurde intensiv über ein Social-Media-Verbot für Minderjährige diskutiert: Wie schützt man Kinder vor schädlichen Online-Einflüssen? Doch am Ende könnten rechtliche Hürden ein Verbot verhindern.

11-jähriger Junge lacht und nutzt Social-Media-Plattform auf Smartphone, fröhlich und aktiv online unterwegs

Ein Jugendlicher amüsiert sich auf einer Social-Media-Plattform Foto: Yasuyoshi Chiba/AFP

Die Stimmung gegenüber den sozialen Medien scheint gekippt zu sein: Seit Australien Ende 2025 ein Verbot für Kinder unter 16 Jahren verhängt hat, wollen einige Länder nachziehen, darunter Dänemark, Frankreich und Großbritannien – und vielleicht auch Deutschland. Die Maßnahme wird politisch intensiv diskutiert – doch möglicherweise ist ein Verbot auf nationaler Ebene rein rechtlich gar nicht möglich.

Zu diesem Schluss kommt der wissenschaftliche Dienst (WD) des Bundestags in einem Gutachten. Stattdessen müsste eine Lösung der EU her. Mit dem Digital Services Act (DSA) gibt es bereits ein EU-Gesetz, das den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten festlegt. Mit dem DSA sollen auf EU-Ebene einheitliche Regeln für den digitalen Raum gelten. Wenn nun jedoch Staaten anfangen, ihre eigenen Regeln zu machen, die in dasselbe Gebiet fallen, wäre dieser Zweck unterwandert.

Nach dem Gutachten des WD ist Deutschland also schlicht nicht befugt, Plattformen innerhalb der EU zu reglementieren. Das ist ein Problem: Sowohl Meta, Anbieter von WhatsApp, Facebook und Instagram, als auch TikTok, X und Google (YouTube) haben alle ihren Sitz in Irland. Unter anderem, weil dort die Steuern niedrig sind.

Die zweite Hürde sei das Elternrecht. Nach dem Grundgesetz darf der Staat nur da in die Rechte von Eltern eingreifen, wenn bei ihnen ein „elterliches Defizit“ festgestellt werden kann. Ein pauschales Verbot, was den Medienkonsum angeht, sei davon nicht gedeckt. So sieht es auch die Linken-Fraktion im Bundestag. „Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestärkt uns in unserer Auffassung und verweist auf erhebliche Hürden im EU-Recht und im Grundgesetz“, sagte der medienpolitische Sprecher, David Schliesig, dem Tageblatt. Ein pauschales Verbot sei „weder technisch noch rechtlich wirklich umsetzbar“.

Abwarten

Ist damit ein Verbot in Deutschland vom Tisch? Die Antwort aus dem Familienministerium unter Karin Prien (CDU) ist: Abwarten. „Die Expertenkommission ,Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt´ und die Fachebene des Familienministeriums haben das Gutachten erhalten und befassen sich in ihrer Arbeit damit“, heißt es von einer Sprecherin. Prien hatte bereits im vergangenen Herbst eine Expertenkommission eingesetzt, die Ergebnisse werden im Sommer erwartet. In der Vergangenheit zeigte sich die Familienministerin jedoch offen für Altersgrenzen. Das Verbot in Australien werde sehr genau beobachtet.

Dort gibt es jetzt erste Konsequenzen: Australien hat Ermittlungen gegen Plattformen wie Facebook, TikTok und YouTube eingeleitet – wegen möglicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz für soziale Medien.

1 Kommentare
Manfred Reinertz Barriera 01.04.202621:44 Uhr

Probleme nur mit Verboten anzugehen ist leider immer nur eine Kurzschlussreaktion...aber keine Lösung langfristig gesehen...

Das könnte Sie auch interessieren

Deutschland

Warum ein Social-Media-Verbot rechtlich schwierig ist