Deutschland
Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Thüringer AfD-Chef Höcke
Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wusste Höcke, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine verbotene SA-Losung handelt Symbolfoto: AFP/Hendrik Schmidt
Die geforderte Strafe für Björn Höcke soll für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem soll Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, wie Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Halle an der Saale sagte.