Rechtsstaatlichkeit
Regierungen in Warschau und Budapest im Dauerclinch mit Brüssel
Polen und Ungarn haben am Montag zwar ein Veto gegen den mehrjährigen EU-Haushaltsplan (2021-2027) sowie den Wiederaufbaufonds eingelegt, die beide ein Finanzvolumen von 1.800 Milliarden Euro haben. Abgesehen haben es die Regierungen in Warschau und Budapest jedoch auf ein Gesetz, das die Auszahlung von EU-Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien knüpft. Dies wollen die beiden verhindern.
Noch marschieren sie zusammen: der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki (r.) und sein ungarischer Amtskollege Viktor Orban Foto: Tamas Kovacs/MTI viaAP
Der ungarische Regierungschef Viktor Orban und der Chef der polnischen Regierungspartei PiS Jaroslaw Kaczynski liegen schon richtig mit ihrer Annahme, dass mit der Einführung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus vor allem ihre Länder im Visier stehen. Grundsätzlich aber kann der Mechanismus gegen jedes EU-Mitgliedsland eingesetzt werden, der gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstößt. Auch in anderen Ländern gibt es Mängel, wie etwa in Bulgarien, Rumänien oder Kroatien, wie der erste Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU zeigt, der Ende September von der Kommission vorgelegt wurde. So weit wie die Regierungen in Polen und Ungarn haben es andere bislang jedoch noch nicht getrieben.