Grenzverkehr

Nicht notwendige Reisen aus und nach Belgien sind verboten

Nicht notwendige Reisen aus und nach Belgien sind ab sofort verboten. Eine entsprechende Entscheidung der Regierungen von Land und Regionen trat am Mittwoch in Kraft. Demnach sind Urlaubs- sowie Freizeit-Reisen bis zum 1. März nicht mehr erlaubt.

 Ein Polizist kontrolliert einen Autofahrer an der Grenze Belgiens zu den Niederlanden

 Ein Polizist kontrolliert einen Autofahrer an der Grenze Belgiens zu den Niederlanden Foto: dpa/Belga/Eric Lalmand

So soll verhindert werden, dass neue Corona-Infektionen in das Land getragen werden. Das Verbot soll im Straßen-, Flug-, Schiffs- und Schienenverkehr kontrolliert werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Der Warenverkehr soll weiter fließen. Auch Besuche bei einem Ehe- oder Lebenspartner, Reisen aus beruflichen oder Studiengründen sowie für Beerdigungen naher Verwandter bleiben erlaubt. „Wir bauen keine Mauer um unser Land“, hatte Regierungschef Alexander De Croo am Freitag nach der Entscheidung gesagt. Wer für sich eine der Ausnahmen in Anspruch nimmt, muss eine „ehrenwörtliche Erklärung“ ausfüllen.

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