Deutschland

Mit 417 km/h über A2: Verfahren gegen Raser eingestellt

Das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 km/h über die Autobahn 2 gefahren sein soll, ist eingestellt worden. Für eine Anklageerhebung gebe es keinen ausreichenden Tatverdacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal in Sachsen-Anhalt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Es habe umfassende Prüfungen des Vorfalls gegeben, eine Befragung des Beschuldigten sei nicht nötig gewesen.

Im Video jubelt erst der Beifahrer über die rasante Fahrt – woraufhin auch der Fahrer kurz die Hände vom Lenkrad nimmt

Im Video jubelt erst der Beifahrer über die rasante Fahrt – woraufhin auch der Fahrer kurz die Hände vom Lenkrad nimmt Foto: Screenshot YouTube

Dem Raser war ein verbotenes Rennen im Sinne einer Einzelfahrt vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor, wie der Sprecher sagte.

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