Venezuela und die Folgen

Luxemburger Völkerrechtler: „Europa wird die nächsten Jahrzehnte auf den Knien verbringen“

Die USA haben den Staatschef von Venezuela entführt und stellen ihn in New York vor Gericht. Eine völkerrechtliche Grundlage für diese Aktion existiert nicht. Was das für die Zukunft bedeutet – und wo Europa in der Welt nach dem 3. Januar steht, hat das Tageblatt den Luxemburger Völkerrechtler Michel Erpelding gefragt.

Die Kappe eines Demonstranten am 4. Januar in Barcelona bei einer Veranstaltung zur Unterstützung des venezolanischen Volkes

Die Kappe eines Demonstranten am 4. Januar in Barcelona bei einer Veranstaltung zur Unterstützung des venezolanischen Volkes Foto: Manaure Quintero / AFP

Tageblatt: Was ist am 3. Januar in Venezuela passiert? War das eine Militärintervention, ein „Regime Change“, eine Art Polizeieinsatz im Ausland oder schlicht ein Kidnapping?

Michel Erpelding: Aus völkerrechtlicher Sicht ist das ziemlich eindeutig: Das ist ein bewaffneter Angriff eines Staates auf einen anderen – und damit eine Verletzung des Gewaltverbots aus Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta. Gewalt gegen einen anderen Staat ist nur in sehr engen Ausnahmefällen erlaubt: bei Selbstverteidigung oder mit einem Mandat des UN-Sicherheitsrats. Beides lag hier nicht vor.

Auch eine Einladung durch Venezuela gab es nicht. Solche Einladungen können in bestimmten Konstellationen relevant sein, etwa wenn eine Regierung Hilfe anfordert, um gegen eine bewaffnete Gruppe vorzugehen. Das war hier nicht der Fall. Damit bleibt es eine illegale Gewaltanwendung.

Und dazu kommt noch etwas Zweites, besonders Schwerwiegendes: den Staatschef eines anderen Staates zu entführen. Staatsoberhäupter genießen im Völkerrecht eine absolute Immunität. Das heißt: Ein Staat kann den Staatschef eines anderen Staates nicht einfach vor seine eigenen Gerichte stellen. Staaten sind – rechtlich – gleichrangig. Die USA stehen nicht „über“ Venezuela, so wenig wie Luxemburg über China oder Russland steht.

Die USA sagen: Wir verfolgen ihn wegen Drogenschmuggel und Terrorismus. Das ist kein Argument?

Nein. Das ist völkerrechtlich nicht seriös. Man kann nicht sagen: „Wir führen ein nationales Verfahren, also holen wir uns den Staatschef mit militärischer Gewalt.“ Das geht nicht.

Michel Erpelding ist promovierter Völkerrechtler. Er arbeitet als Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main, wo er ein Projekt zur Geschichte des Völkerbundes und der Frühphase der europäischen Integration betreut.

Michel Erpelding ist promovierter Völkerrechtler. Er arbeitet als Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main, wo er ein Projekt zur Geschichte des Völkerbundes und der Frühphase der europäischen Integration betreut. Foto: privat

Die USA berufen sich auf Artikel 51 der UN-Charta, also Selbstverteidigung. Welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein?

Es braucht eine bewaffnete Attacke. Nicht bloß ein Sicherheitsproblem, nicht Kriminalität, nicht Drogenschmuggelvorwürfe. Selbst wenn – was erst einmal bewiesen werden müsste – massiv Drogen nach Amerika gelangen: Das ist keine „armed attack“ im Sinne von Artikel 51.

Sonst könnten Staaten alles als Angriff deklarieren: „China schadet uns wirtschaftlich, also führen wir Krieg.“ Das ist genau der Grund, warum das Völkerrecht nach dem Zweiten Weltkrieg so restriktiv gebaut wurde: Damit nicht bei jeder Gelegenheit ein Krieg „juristisch“ herbeigeredet wird.

Aber ist das Völkerrecht auf moderne Formen der hybriden Kriegsführung überhaupt vorbereitet?

Nach 9/11 hat sich die Praxis tatsächlich verändert. Der UN-Sicherheitsrat hat den USA damals ein Selbstverteidigungsrecht anerkannt, obwohl die Angriffe nicht direkt von Afghanistan als Staat ausgingen, sondern von Terroristen, die dort Schutz fanden und nicht ausgeliefert wurden. Das war eine wichtige Verschiebung.

Aber das lässt sich nicht beliebig ausweiten. Transnationale Kriminalität gibt es überall. Wenn man daraus ein Selbstverteidigungsrecht konstruieren könnte, wäre das Tor offen: Dann könnte jeder Staat jeden bekämpfen, sobald ihm etwas nicht passt.

Viele europäische Staaten und die USA erkennen Madurós Wahl nicht an. Ist er dann trotzdem Staatschef?

Völkerrechtlich sind solche Anerkennungen weitgehend irrelevant. Entscheidend ist das Prinzip der Effektivität: Wer tatsächlich regiert, also die Macht im Land ausübt und von den eigenen Institutionen als Staatschef geführt wird, der ist es völkerrechtlich auch.

Sonst könnte jeder alles behaupten. Russland könnte sagen: „Wir erkennen Biden nicht an, Trump ist Präsident, wir verhaften Biden.“ Das ist absurd. Das Völkerrecht hängt nicht an politischen Anerkennungsritualen, sondern an der faktischen Ausübung von Herrschaft.

Es gibt Grenzfälle, etwa Exilregierungen im Krieg. De Gaulle im Zweiten Weltkrieg hatte zeitweise keine effektive Kontrolle über Frankreich, trotzdem haben die Alliierten ihn als Vertreter Frankreichs behandelt, weil sie von einem Sieg ausgingen. Solche Situationen sind aber Ausnahmen.

Die EU reagiert, freundlich gesagt, zurückhaltend. Viele erinnern zwar an die UN-Charta, aber harte Konsequenzen bleiben aus. Ist das strategische Ambivalenz?

Ich sehe darin eher einen Niedergang Europas auf der internationalen Bühne. Politisch brauchen wir die USA – etwa wegen der Ukraine – und gleichzeitig fehlt uns strategische Autonomie. Wir können uns nicht mehr selbst schützen. Wir haben es jahrzehntelang versäumt, eine echte europäische Sicherheits- und Außenpolitik aufzubauen.

Währenddessen sind andere Mächte stärker geworden: China vor allem, teilweise Indien. Russland ist aggressiver geworden. Und wir laufen auf ein Weltbild hinaus, das eher nach dem 19. Jahrhundert klingt: Großmächte teilen Einflusssphären unter sich auf. Lateinamerika und Nahost als „Hinterhof“ der USA, russische Einflusssphäre im postsowjetischen Raum, China in Asien, inklusive Taiwan und Japan, so stellen es sich manche vor.

Was wird in dem Fall aus Europa?

Europa droht zum Vasallen zu werden. Wir sollten uns darauf vorbereiten, die nächsten Jahrzehnte auf den Knien zu verbringen. Auch im Kalten Krieg gab es Abhängigkeit, aber europäische Staaten konnten noch eigene Linien ziehen. De Gaulle konnte den Vietnamkrieg kritisieren. Diese Autonomie ist verschwunden – technologisch, wirtschaftlich, militärisch.

Dazu kommt die US-Einmischung in die Innenpolitik. Wenn ein ausländischer Staat offen sagt, er hätte gern diese oder jene Partei an der Macht, verletzt er das Interventionsverbot. Man kann als Privatperson eine politische Meinung haben, aber Staaten sollen nicht Regierungen in anderen Staaten designen. Jean-Claude Juncker kann als CSV-Politiker den Parteitag der CDU in Deutschland besuchen – aber nicht als Repräsentant Luxemburgs. Was Trump und US-Vizepräsident J.D. Vance mit ihrer offiziellen Unterstützung des Rassemblement National in Frankreich und der AfD in Deutschland abziehen, ist im Grunde völkerrechtswidrig

China hat die USA öffentlich aufgefordert, den Sturz von Regierungen zu unterlassen. Was steckt hinter Pekings Reaktion?

Interessanterweise reagieren die Chinesen geradezu klassisch: Sie erinnern an Prinzipien und Grenzen. Natürlich hält auch China nicht immer Regeln ein, gerade bei Menschenrechten. Und Taiwan wäre völkerrechtlich ein Sonderfall, weil China Taiwan formal als Teil Chinas betrachtet – das macht es politisch nicht harmloser, aber juristisch komplexer. Trotzdem: Wenn die USA das Gewaltverbot relativieren, ermutigt das andere Großmächte, ebenfalls unilateral zu handeln, mit dem Argument: „Das ist unser Hinterhof.“

Wie unterscheidet sich denn die Situation in Venezuela von einem hypothetischen Regime Change in Taiwan?

Die Beziehung zwischen Taiwan und China ist komplizierter. Historisch gab es zwei Regierungen, die jeweils einen Teil kontrollierten. Lange haben westliche Staaten Taiwan als „China“ behandelt, später wurde das umgestellt. Aber dort kontrollierten beide Seiten tatsächlich jeweils Territorium. In Venezuela ist das anders: Dort kontrollieren die Chavisten das Land, es gibt keinen zweiten Machtpol, der nennenswert Gebiet beherrscht.

Was bedeutet das Verhalten der USA für Dänemark und Grönland?

Grönland ist komplex. Formal gehört es zum Königreich Dänemark, hat aber einen Sonderstatus. Gleichzeitig ist Grönlands Geschichte eine koloniale: Zwangsassimilation, massive Eingriffe in die Lebenswelt der Inuit – bis hin zu sehr dunklen Kapiteln wie etwa Zwangssterilisationen bis weit ins 20. Jahrhundert. Das macht die moralische und auch rechtliche Position Europas komplizierter, als wenn es um eine normale Provinz ginge.

Grönland ist zudem seit 1985 nicht Teil der EU. Und es steht nicht auf der UN-Liste der „non-self-governing territories“ – aus politischen Gründen, obwohl viele Elemente von Siedlungskolonialismus erkennbar sind.

Was nicht geht, ist ein amerikanisches „Wir nehmen uns das.“ Eine militärische Aneignung wäre illegal. Theoretisch könnte Grönland aber, im Rahmen seiner Selbstbestimmung, auch selbst eine Annäherung an die USA beschließen.

2 Kommentare
Charles Hild 07.01.202611:25 Uhr

Paradigmenwechsel gibt es immer wieder und überall. Die Mächtigen tun dabei immer genau das was ihnen im leeren Kopf herumschwebt. Ob es nun der US-Präsident ist, oder Putin, oder unser Unterrichtsminister (Alpha) oder unser Finanzgenie (Steuerreform). Die Frage ist eigentlich: warum werden diese Menschen auf ihre Posten gewählt? Ich finde, man sollte in Zukunft nur noch KI in die Wahlkabinen schicken denn die menschliche Intelligenz ist dazu nicht mehr geeignet.

Lucilinburhuc 07.01.202610:44 Uhr

Der Yankee macht ein Eigentor.: falls eine bewaffnete Attacke folgt auf Grönland, dann kann DK den Don ja nach Dänemark "exportieren" :) Wären viele Probleme gelösst.

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