Deutschland

Lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung für Stephan B.

Es sind sehr persönliche und emotionale Worte, die Ursula Mertens zum Abschluss des Prozesses gegen den Halle-Attentäter findet. Sie habe schon viel erlebt, aber in diesem Verfahren habe sie „in die Abgründe des Menschlichen geschaut“, sagt die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg am Montag in ihrer Urteilsbegründung.

Der Halle-Attentäter Stephan B. dürfte möglicherweise nie mehr in Freiheit leben

Der Halle-Attentäter Stephan B. dürfte möglicherweise nie mehr in Freiheit leben Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Nach fünf Monaten Verhandlung wird gegen den Angeklagten Stephan B. die Höchststrafe verhängt – lebenslang mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. Der mit schwarzer Jacke und dunkler Hose bekleidete Angeklagte verfolgt die Urteilsbegründung meist still und aufmerksam. Als Mertens nach drei Stunden ihre Ausführungen schließt, wirft er seinen Papphefter in den Gerichtssaal, bevor er von Justizbeamten überwältigt wird.

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