EU-Grundrechteagentur fordert

Klare Regeln für Rückführungszentren in Drittstaaten

In den Diskussionen um die gemeinsame EU-Asyl- und Migrationspolitik wird immer wieder auch die Forderung über die Schaffung sogenannter Rückführungszentren in Drittstaaten erhoben. Die EU-Grundrechteagentur veröffentlichte am Donnerstag einen Bericht, in dem sie klare Regeln und Bedingungen für die Einrichtung solcher Zentren außerhalb der EU aufstellt.

Die EU-Staaten wollen vor allem die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verbessern

Die EU-Staaten wollen vor allem die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verbessern Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der neue EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner zeigte sich im November während seiner Anhörung im Europäischen Parlament nicht nur interessiert an einer Zusammenarbeit mit Drittstaaten, sondern auch an Rückführungszentren (engl. return hubs), die eben dort angesiedelt werden könnten. Bisher haben die 27 EU-Staaten das im vorigen Jahr beschlossene Asyl- und Migrationspaket noch nicht umgesetzt, sie haben bis zum kommenden Jahr Zeit. Doch bereits bei ihrem Gipfeltreffen im vergangenen Oktober haben die EU-Staats- und Regierungschef die EU-Kommission dazu aufgefordert, „umgehend einen neuen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen“, der es erlaubt, die Rückführung abgelehnter Asylbewerber „zu erleichtern, zu verstärken und zu beschleunigen“.

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