Rechtsextremismus
Im Lübcke-Mordprozess erhält der Hauptangeklagte die Höchststrafe
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist der Hauptangeklagte Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main stellte in seinem Urteil wegen Mordes am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld des 47-Jährigen fest.
Mit Schildern und Plakaten erinnern Demonstranten am Donnerstag vor dem Landgericht an das Schicksal des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke Foto: dpa/Boris Roessler
Demnach wird bei ihm außerdem die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Haftverbüßung vorbehalten.