Deutschland
Gerichtsurteil: AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden: Die AfD ist zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft – der Verfassungsschutz darf also weiter beobachten. Behördenchef Haldenwang spricht von einer „Frühwarnfunktion“.
Etwas zerknittert schaute der AfD-Politiker Roman Reusch drein, als er nach dem Urteilsspruch vor die Medien trat und erklärte, gegen Teile des Urteils gerichtlich vorgehen zu wollen Foto: AFP/Ina Fassbender
Es sind insbesondere die völkischen Vorstellungen, die der AfD – einmal mehr – auf die Füße fallen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Montag ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft. Die nach sieben Verhandlungstagen in Münster verkündete Entscheidung bedeutet, dass auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei eingesetzt werden dürfen. Auch wenn das OVG keine Revision zulässt, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig: Die AfD kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen – was sie auch mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde tun will. Parteivize Peter Boehringer monierte nach dem Richterspruch eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“.