Sozialpolitik
Gemeinsame Regeln für Mindestlohn in der EU
Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich am frühen Dienstagmorgen auf eine neue Richtlinie geeinigt, die gemeinsame Regeln für Mindestlöhne und die Förderung von Kollektivverträgen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern festlegen.
V.l.: der Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses im EP, Dragos Pislaru, die EP-Abgeordneten Agnes Jongerius und Dennis Radtke sowie EU-Sozialkommissar im EU-Parlament in Straßburg Foto: European Union 2022 – Source: EP
So manches in dieser Richtlinie ist unverbindlich und selbst einen einheitlichen europäischen Mindestlohn wird es nicht geben. Dennoch zeigten sich die an den abschließenden Verhandlungen über die neue EU-Richtlinie beteiligten EU-Parlamentarier und EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Von einem „wichtigen Moment für die Beschäftigten in der EU“ sprach der Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses im EP, Dragos Pislaru. „Die Arbeiter sind die größten Gewinner“, meinte die niederländische Sozialdemokratin und Berichterstatterin im EP Agnes Jongerius. Der EU-Sozialkommissar wies seinerseits darauf hin, dass bei der Konferenz über die Zukunft Europas, angemessene Löhne eine der Hauptforderungen der teilnehmenden EU-Bürger war. „Dies ist eine klare und starke Botschaft an die EU-Bürger“, meinte daher Nicolas Schmit.