Kompromiss gefunden

EU-Namensstreit: „Veggie-Burger“ ok, „veganer Speck“ ade

Es gibt einen Kompromiss: Burger ohne Fleisch dürfen in der EU weiter als „Veggie-Burger“ verkauft werden. „Veganer Speck“, „Tofu-Rippchen“ oder „Hühnchen“ ohne Fleisch müssen aber umbenannt werden.

Kidneybohnen-Patty auf saftigem Veggie-Burger mit frischem Salat und Vollkornbrötchen

Ein Patty aus Kidneybohnen auf einem Veggie-Burger Foto: Doreen Hassek/haupstadtkueche.blogspot.com/dpa-tmn

Die Namen „Veggie-Burger“ und „Tofu-Wurst“ müssen nicht von Speisekarten in der EU verschwinden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Andere vegetarische Produkte dürfen aber künftig nicht mehr etwa als „Veggie-Hühnchen“ oder „Tofu-Rippchen“ beworben werden.

Der Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden. Er ist das Ergebnis langer Verhandlungen. Europäische Abgeordnete hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“, „Soja-Schnitzel“ oder „Veggie-Burger“ für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht. Dies wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet.

Ende für vegetarischen Speck, Rippchen und Kotelett

Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach der Einigung nun auch weiter grundsätzlich möglich sein. Tabu sind laut Vertretern des Parlaments aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke („Cuts“) beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck.

Der Kompromiss greift damit den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wieder auf, den das Europaparlament deutlich verschärft hatte. Konkret sollten demnach Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart.

Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot – eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Die Ja-Stimmen kamen vor allem von Fraktionen rechts der Mitte. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig. Die fehlte.

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