Sorgfaltspflicht
EU-Kommission legt neue Regeln zum Umweltschutz und zur Einhaltung der Menschenrechte in der Wirtschaft vor
Unternehmen in der Europäischen Union sollen dazu verpflichtet werden, den Umweltschutz sowie die Einhaltung der Menschenrechte stärker zu berücksichtigen. Die EU-Kommission legte dazu am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vor, der eine entsprechende Sorgfaltspflicht für Unternehmen einführt.
EU-Justizkommissar Didier Reynders gibt Erklärungen zu dem neuen Richtlinienvorschlag der Kommission zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen Foto: AFP/John Thys
Mit neuen Regeln will die EU gegen die Schattenseiten des globalen Handels vorgehen. Zwangs- und Kinderarbeit sowie unwürdige Arbeitsbedingungen mögen in der Union kein Thema mehr sein, doch werden sie über den weltweiten Warenstrom quasi weiterhin zu uns importiert. Was umweltschädigende Produktionsmethoden anbelangt, dürfte es selbst in Europa noch vieles an Nachholbedarf geben, um dies abzustellen. Darauf zielt die neue Richtlinie ab, die die EU-Kommission gestern in Brüssel vorgelegt hat. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, sich den Prinzipien der Nachhaltigkeit anzupassen und die Umwelt sowie die Menschenrechte zu respektieren. Und das entlang der gesamten Wertschöpfungskette ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.