Gesetzesvorlagen

Cannabis-Legalisierung: Warum Deutschland mutiger als Luxemburg ist

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Pläne des deutschen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) zur Legalisierung von Cannabis gebilligt. Somit könnte in Deutschland künftig der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis erlaubt werden. Auch in Luxemburg arbeitet man weiterhin an einem solchen Unterfangen.

Bis zu 30 Gramm Hanf soll jeder erwachsene Deutsche künftig straffrei bei sich tragen dürfen

Bis zu 30 Gramm Hanf soll jeder erwachsene Deutsche künftig straffrei bei sich tragen dürfen Foto: dpa/Christoph Soeder

Die Eckpunkte zu dem geplanten Gesetz in Deutschland sehen vor, Cannabis sowie den Wirkstoff THC rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel einzustufen. Verkauft werden soll es zukünftig nur an Personen über 21 Jahren. Der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Hanf sollen in Deutschland straffrei bleiben. Auch der private Anbau soll erlaubt sein, und zwar höchstens drei weibliche blühende Pflanzen. Eine Obergrenze für den THC-Gehalt ist nicht vorgesehen. Die Preise der angebotenen Hanfprodukte sollen jenen auf dem Schwarzmarkt nahekommen. „Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen“, heißt es weiter in der Vorlage. Werbung für Hanfprodukte soll weiterhin verboten bleiben. Mit der Vorlage setzt Lauterbach ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung um. Ein konkreter Gesetzentwurf soll allerdings erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass die Europäische Union keine Einwände gegen diese Pläne hat.

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