Telearbeit
Belgien und Luxemburg verlängern Steuerabkommen für Grenzgänger bis September
Luxemburg und Belgien haben ihre „gütliche Einigung“ bis zum 30. September verlängert – demnach müssen Grenzpendler, die aufgrund der Pandemie im Home-Office arbeiten, weiterhin keine Steuern in Belgien zahlen. Es wurde vereinbart, die Sozialversicherungsvorschriften sogar bis zum 31. Dezember zu verlängern.
Viele Menschen müssen während der Pandemie von zu Hause aus arbeiten Symbolfoto: Fabian Strauch/dpa
Wer in Belgien lebt und in Luxemburg arbeitet, darf eigentlich nur 24 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten. Ansonsten muss er in Belgien Lohnsteuern zahlen statt in Luxemburg. Diese Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens haben die beiden Länder während der Corona-Pandemie ausgesetzt und viermal verlängert – zuletzt nun am Freitag: Bis zum 30. Dezember 2021 gilt die Ausnahmeregelung, wonach Arbeitnehmer in Luxemburg steuerpflichtig bleiben, selbst wenn sie lange Zeit im heimischen Belgien arbeiten. Das teilt das Finanzministerium in einer Pressemeldung mit.