Telearbeit

Belgien und Luxemburg verlängern Steuerabkommen für Grenzgänger bis April

Luxemburg und Belgien haben ihre „gütliche Einigung“ bis 31. März verlängert – demnach müssen Grenzpendler, die aufgrund der Pandemie im Home-Office arbeiten, weiterhin keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Belgien zahlen. Am Montag war bereits die Vereinbarung zwischen dem Großherzogtum und Frankreich verlängert worden.

Belgien und Luxemburg verlängern Steuerabkommen für Grenzgänger bis April

Symbolfoto: dpa/Keystone/Peter Schneider

Wer in Belgien lebt und in Luxemburg arbeitet, darf eigentlich nur 24 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten. Ansonsten müsste er in Belgien Lohnsteuer zahlen statt in Luxemburg. Diese Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens haben die beiden Länder während der Corona-Pandemie ausgesetzt und mehrfach verlängert – zuletzt nun am Dienstag: Bis zum 31. März 2021 gilt die Ausnahmeregelung, wonach Arbeitnehmer in Luxemburg steuerpflichtig bleiben, selbst wenn sie lange Zeit im heimischen Belgien arbeiten. Das teilt das Finanzministerium in einer Pressemeldung mit.

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