Europäische Staatsanwaltschaft
3.602 Betrugsfälle in Arbeit: Allein 1,42 Milliarden Euro Schäden stammen aus Luxemburg
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) kann sich offensichtlich nicht über einen Mangel an Arbeit beklagen: Nach nicht einmal fünf Jahren, seit sie ihre Arbeit aufgenommen hat, war sie am Ende vergangenen Jahres mit 3.602 Fällen betraut, in denen es um eine geschätzte Schadenssumme von 67,27 Milliarden Euro geht, wie aus dem jüngsten Jahresbericht der EU-Staatsanwaltschaft hervorgeht. Allein in Luxemburg hat das EPPO mit einer geschätzten Schadenssumme von 1,42 Milliarden Euro zu tun.
Gabriel Seixas ist Luxemburgs europäischer Staatsanwalt Foto: Parquet européen, EPPO
Im Juni 2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft EPPO (European Public Prosecutor Office) ihre Arbeit an ihrem Sitz in Luxemburg aufgenommen. Ihre Aufgabe und die der europäischen Staatsanwälte, die von den derzeit 24 beteiligten EU-Staaten entsandt werden, ist es, die finanziellen Interessen der EU zu schützen. Und zwar sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite.
Um einen Überblick über den EPPO-Jahresbericht und die Arbeit der europäischen Staatsanwälte zu erhalten, trafen wir uns mit dem von Luxemburg entsandten Europäischen Staatsanwalt Gabriel Seixas im EPPO-Sitz. Der Zugang zum schmucklosen Bürogebäude an der Kirchberger Avenue John F. Kennedy ist relativ einfach: Schiebetür, Sicherheits- und Ausweiskontrolle, Besucherausweis. Doch dann geht es ohne Begleitung nicht weiter. Ein aus schweren Eisenrohren gefertigtes Gitter samt Drehtür schirmt den Bürobereich von der Eingangshalle ab. „Wir haben es mit Kriminellen zu tun“, begründet die Pressesprecherin den Sicherheitsaufwand.
In der Tat befasst sich das EPPO vor allem mit Betrug und Korruption im Zusammenhang mit EU-Geldern, die von Brüssel zu den unterschiedlichsten Zwecken in die Mitgliedstaaten ausgezahlt werden. Das waren zwar im vorigen Jahr EU-weit mit 2.450 an der Zahl die meisten Fälle. Die geschätzte Schadenssumme ist jedoch mit 18,67 Milliarden Euro nicht die größte. Weitaus höher ist der Schaden, der den Mitgliedstaaten, und damit auch der EU, durch den Mehrwertsteuerbetrug jährlich entsteht. Die 2025 beim EPPO anhängigen Fälle an Zoll- und Mehrwertsteuerbetrug umfassen eine Summe von 45,01 Milliarden Euro, also rund zwei Drittel der insgesamt geschätzten Schadenssumme von 67,27 Milliarden Euro. Dies betrifft die finanziellen Interessen der EU insofern, als ein Teil der EU-weit anfallenden Mehrwertsteuer an das EU-Budget fließt.
Im Gegensatz zum EU-weiten Trend sind in Luxemburg aber nicht der Zoll- und Mehrwertsteuerbetrug, sondern der Betrug bei den EU-Ausgaben, der am meisten zu Buche schlägt. Während erstere „nur“ 214,33 Millionen Euro ausmachen, liegt der geschätzte Schaden bei den EU-Zahlungen bei 1,18 Milliarden Euro. Das liegt daran, dass es in Luxemburg viele europäische Institutionen gibt, vor allem aber hat die Europäische Investitionsbank (EIB) ihren Sitz hierzulande, über die viele milliardenschwere Investitionen vor allem auch in Drittstaaten fließen, erklärt Gabriel Seixas. Kommt es dabei zu Betrugsfällen, ist der luxemburgische Vertreter beim EPPO dafür zuständig. Für Luxemburg selbst entsteht dabei kein direkter Schaden. Derzeit sind hierzulande 32 Fälle mit einer gesamten Schadenssumme von immerhin 1,42 Milliarden Euro anhängig.
Gabriel Seixas geht „stark davon aus“, dass die Zahl der Fälle von Mehrwertsteuerbetrug in der EU in den kommenden Jahren noch zunehmen werde: „Die kriminellen Organisationen haben sich reorganisiert und nutzen das System skrupellos aus“, sagt Gabriel Seixas. Die europäischen Staatsanwälte haben mittlerweile mit rund 1.000 Fällen von Mehrwertsteuerbetrug zu tun, die in ihrer Bearbeitung ziemlich aufwendig sind. Denn es sind meistens grenzüberschreitende Verfahren, in die mehrere EU-Staaten verwickelt sind, zuweilen auch Drittstaaten. Deshalb müsse sich das EPPO die nötigen Mittel geben, um dagegen vorzugehen, vor allem auch die personellen Möglichkeiten. Dabei sind die europäischen Staatsanwälte bei Mehrwertsteuerbetrug erst ab einer Schadenssumme von zehn Millionen Euro zuständig. Unter diesem Betrag ermitteln die nationalen Staatsanwälte.
Bald erste Prozesse in Luxemburg
Bei den Betrugs- und Korruptionsfällen, die den EU-Haushalt unmittelbar betreffen, wird das EPPO bereits ab einer Schadenssumme von 10.000 Euro eingeschaltet. Keine Mindestgrenze gibt es, wenn EU-Beamte in einen Betrugsfall verwickelt sind, von denen rund 13.000 bei den verschiedenen Institutionen und Organen in Luxemburg arbeiten. Da kann es auch schon mal vorkommen, dass sich die europäischen Staatsanwälte etwa mit Tricksereien von EU-Beamten bei ihren Spesenabrechnungen beschäftigen müssen.
Auffallend im Jahresbericht ist allerdings, dass es bisher noch zu keinem Gerichtstermin für die in Luxemburg anhängigen Fälle gekommen ist. Das könnte sich bald ändern, meint Gabriel Seixas und stellt die ersten EPPO-Prozesse in Luxemburg noch in diesem Jahr in Aussicht. Dass es bislang zu keinem Prozess gekommen ist, begründet der europäische Staatsanwalt unter anderem mit der Komplexität der Fälle, zu denen viele Informationen meistens bei Behörden in anderen EU-Staaten eingeholt und sich mit diesen koordiniert werden müsse. Neben dem hohen Arbeitsaufwand der eigenen Fälle – Gabriel Seixas rechnet damit, dass er mit den ihm zur Seite stehenden drei delegierten europäischen Staatsanwälten, von denen nur zwei im Dienst sind, in diesem Jahr an die 100 Fälle zu bearbeiten haben wird – kommt noch hinzu, dass die delegierten Staatsanwälte bei Anfragen von Kollegen aus anderen EU-Staaten bei deren Fällen assistieren. „Wir brauchen mehr Leute im luxemburgischen Büro“, findet denn auch Gabriel Seixas.
Behörden für Betrugsfälle sensibilisieren
Der sich trotz der vielen Arbeit doch darüber wundert, dass von den an die 7.000 Meldungen über mögliche Betrugsfälle, die im vorigen Jahr EU-weit an die Europäische Staatsanwaltschaft herangetragen wurden, nur 143 aus den EU-Institutionen und ihren Organen stammen, davon vier in Luxemburg. Die meisten Meldungen kommen von privaten Akteuren, im vergangenen Jahr waren es 4.629. „Das Erkennen von Betrug ist weiterhin ein Problem“, sagt Gabriel Seixas und plädiert dafür, die Behörden, ob auf europäischer oder nationaler Ebene, mehr dafür zu sensibilisieren. Immerhin befasst sich in Luxemburg mittlerweile eine eigene Polizeiabteilung mit europäischen Betrugsfällen, so der europäische Staatsanwalt.
Die europäischen Staatsanwälte haben mit ihren Untersuchungen durchaus Erfolg. Wie die in diesem Jahr aus dem Amt scheidende Europäische Generalstaatsanwältin und Leiterin von EPPO, Laura Codruta Kövesi, im Vorwort zum Jahresbericht schreibt, „liegt unsere Verurteilungsquote, wenn man die letzten zwei Jahre berücksichtigt, bei nahezu 95 Prozent“.
Von den 27 EU-Mitgliedstaaten gehören nur 24 dem EPPO an, der damit aus einer sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ zwischen den Mitgliedstaaten hervorgegangen ist. Polen und Schweden sind die beiden letzten Zugänge. Dänemark, Irland und Ungarn machen nicht bei der europäischen Staatsanwaltschaft mit. Irland, das im zweiten Semester dieses Jahres den EU-Ratsvorsitz übernimmt, arbeitet aber offenbar daran, demnächst beizutreten. Dänemark hat ein vertraglich festgelegtes sogenanntes Opt-out im Bereich Justiz und Inneres in der EU. Dennoch sei die Zusammenarbeit mit den beiden EU-Staaten „ganz gut“, bescheinigt Gabriel Seixas.
Ungarn hingegen ist weiterhin nicht bereit, sich dem EPPO anzuschließen. Dabei wurde dem Land in der Vergangenheit in Resolutionen des Europäischen Parlaments neben schweren Mängeln bei der Rechtsstaatlichkeit immer wieder auch weit verbreitete Korruption vorgeworfen, deren Bekämpfung von staatlicher Seite verhindert werde.
Mehrwertsteuerbetrug
Mehrwertsteuerbetrug entsteht, wenn ein Unternehmen im Ausland steuerfrei Waren einkauft, diese im Inland samt Umsatzsteuer verkauft, die Steuer aber nicht an das Finanzamt abgibt. Eine gewissermaßen erweiterte Variante ist das sogenannte „Karussellgeschäft“. Hier wirken mehrere Unternehmen zusammen. Auch in diesem Fall wird nach dem Verkauf der im Ausland steuerfrei erworbenen Ware die Mehrwertsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt, der Abnehmer wiederum macht die Vorsteuer beim Finanzamt geltend, da er die Ware wieder zurück ins Ausland verkauft.
