Die 7. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburgs hat den Tetinger Pierre Peters zu zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Richter folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dem Angeklagten war Anstiftung zum Fremdenhass vorgeworfen worden. Der Asti als Nebenkläger wurde der symbolische Euro zuerkannt.
Der Mann war wegen fremdenfeindlicher Parolen aufgefallen, die er auf Flugblättern und auf seiner Webseite verbreitete. Aufruf zu Fremdenhass ist laut Artikel 457-1 des Strafgesetzbuches strafbar.
Während der Verhandlungen hatten sich die Zeugen, die alle Broschüren und Flugblätter erhalten hatten, über die Aussagen des Angeklagten revoltiert und schockiert gezeigt.
De Maart

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