Samstag15. November 2025

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Lebensmittel werden sicherer

Lebensmittel werden sicherer
(dpa)

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Die Verwendung von Aromastoffen in Lebensmittel soll sicherer und transparanter werden. Die EU gibt unter anderem eine Liste erlaubter Zusatzstoffe heraus. Die soll ab April 2013 gelten.

Wenn der Joghurt nach Erdbeeren schmeckt, aber partout keine Erdbeerstückchen drin zu finden sind, der Orangensaft nach Apfelsine schmeckt, Fruchtfleisch jedoch fehlt, dann sind Aromastoffe im Spiel.

Ab April 2013 dürfen nun von der Industrie nur noch Aromastoffe in Lebensmitteln verwendet werden, die in der neuen Positivliste der EU aufgeführt sind. Nahrungsmittel sollen auf diese Weise sicherer und transparenter werden, so die EU-Kommission. Dazu wurden am Montag zwei neue Rechtsvorschriften erlassen.

Zusatzstoffe werden in viele verschiedene Lebensmittel gemischt, um deren Geschmack und Geruch zu verändern. Betroffen sind Erfrischungsgetränke, Süßwaren, Getreidekost, Kuchen und Joghurt.

EU-Liste

Die neue EU-Liste tritt ab dem 22. Oktober 2012 in Kraft und wird ab dem 22. April 2013 angewendet. Sie enthält sämtliche Aromastoffe, die von der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden dürfen. Diese Positivliste soll jährlich aktualisiert werden. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten, sind alle Stoffe, die nicht in der Liste aufgeführt sind, verboten. Die zweite Verordnung, die am Montag erlassen wurde, betrifft Übergangsmaßnahmen für Aromen in Ausgangsstoffen, die keine Lebensmittel sind. Diese gilt bereits ab dem 22. Oktober 2012.

In der ersten Liste werden 2100 zulässige Aromastoffe aufgeführt. Weitere 400 bleiben vorläufig im Verkehr, bis die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Bewertung abgeschlossen hat.

Kategorien

Die zugelassenen Zusatzstoffe sind nach jeweiligen Lebensmittelkategorien eingeteilt, in der sie verwendet werden dürfen. Verbraucher, Unternehmen und Kontrollbehörden können auf diese Weise die Online-Datenbank aufrufen und dort einsehen, welche Aromastoffe jeweils erlaubt sind.

Die Rechtsvorschriften der EU unterscheiden verschiedene Arten von Aromastoffen: natürliche, künstliche und naturidentische Aromastoffe (letztere sind chemisch mit natürlichen Stoffen identisch, werden jedoch durch chemische Verfahren hergestellt) sowie Aromastoffe pflanzlichen bzw. tierischen Ursprungs und Raucharomen.

Zusatzstoffe unterliegen verschiedenen Bedingungen, die sie erfüllen müssen, um zugelassen zu werden. Steht ein solcher Stoff auf der EU-Liste, ist er in der vorgeschlagenen Dosis für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich.