Adressiert ist die Resolution an den Parlamentspräsidenten, den Premier- und Kultusminister, den Staatsrats-Vorsitzenden, den Erzbischof sowie den apostolischen Nuntius für Luxemburg, und was die „Welt“ angeht an: Europarat, Europaparlament, EU-Kommission, an den „haut commissaire pour les Droits de l’Homme“ der Vereinten Nationen, sowie an Prof. Heiner Bielefeldt und seinen Nachfolger, der bei der UNO „rapporteur spécial“ für Religions- und Glaubensfreiheit ist. Dazu die nationale und internationale Presse.
Innenminister: „Kein Kommentar“
Innenminister Dan Kersch wollte auf Nachfrage keinen Kommentar zu der Resolution abgeben: „Der Ton, auch gegenüber der Presse, ist wohl einmalig. Mehr will ich dazu nicht sagen, der Text spricht für sich.“ clc
Die Resolution endet mit zwei Aufrufen: Der erste ergeht an die Luxemburger Legislative, das Gesetz bezüglich der Abschaffung der Kirchenfabriken nicht gutzuheißen, da es gegen Art. 50 der Luxemburger Verfassung („Intérêts généraux du Grand-Duché“) verstoße und nicht kompatibel mit nationalem und internationalem Recht sei.
„A toute personne de bonne volonté“
Der zweite Aufruf lautet wie folgt: „(…) un appel aux Instances et Organisations Internationales ainsi qu’à la communauté nationale et internationale particulièrement aux défenseurs des droits de l’homme et à toute personne de bonne volonté de faire pression sur le Gouvernement et les instances législatives du Grand-Duché de Luxembourg afin de ne pas spolier les biens curiaux et fabriciens et de maintenir leur personnalité juridique et de ne pas discriminer les catholiques dudit pays.“
Die Resolution sagt über das aktuell vorliegende Gesetzesprojekt (Link) u.a., dass es zum 1.1.2017 „abrupt und ohne Diskussion mit den Betroffenen“ eingeführt werden soll; dass es eine „intrusion étatique inacceptable“ in das Ausüben sowie die Funktionsweise des katholischen Kultus sei. Es wird sich verschiedentlich auf internationale Texte und Rechtsprechungen berufen, u.a. im Hinblick auf die „intrusion étatique“, dass eine Glaubensgemeinschaft „paisiblement“ funktionieren können müsse, ohne „ingérence arbitraire de l’Etat“ (Auszüge aus Rechtsprechungen des europäischen Menschenrechts-Gerichtshofs).
Gegen Menschenrechte
Was die Vermögenswerte angeht, spricht die Resolution von einer Konfiszierung sowie Beraubung („spoliation“). Der Text geht auf die Geschichte der Hollericher Kirchenfabrik sowie Pfarrei ein, „eine der ältesten Luxemburgs“. Auch auf das Besitzrecht wird eingegangen. Was die „personnalité juridique“ angeht, so verwehrt sich die Hollericher Kirchenfabrik gegen den Verlust dieser „et de la perte de tous ces droits“. Dieser Verlust sowie die Auflösung „d’office“ durch den Gesetzgeber würde gegen Art. 26 der Verfassung verstoßen, der das „droit d’association“ garantiere.
Wie auch das sog. Syndikat der Kirchenfabriken Syfel beschwert sich die Resolution darüber, dass die Autoren des Gesetzestextes keine „raisons justificatives, objectives et proportionnelles au but poursuivi par une telle législation“ liefern würden. In puncto Menschenrechte würde gegen das Gleichheitsrecht sowie „de nombreux autres droits de l’homme“ verstoßen.
„Devoir de la presse“
Im Begleitschreiben zur Resolution heißt es des Weiteren: „Au regard de la gravité de ce projet de loi, indigne d’un Etat de droit et hautement discriminatoire à l’égard des catholiques de ce pays, il est du devoir de la presse d’informer les citoyens sur les conséquences d’un tel projet et du précédent dangereux pour d’autres secteurs qu’un gouvernement peut, sous couvert d’une ‚qualification‘ unilatéralement d’établissements publics ou encore d’utilité public, comme il le fait actuellement pour les menses curiales et les fabriques d’église, confisquer de l’universalité de leur patrimoine qui n’appartient pourtant ni à l’Etat, ni à la commune, ni à un autre établissement public, ni à l’Archevêché. “ Und abschließend: „C’est du jamais vu en Europe depuis la deuxième guerre mondiale (sauf en Grèce et en Turquie).“
Hierzu ist es dann auch die Pflicht der Presse zu sagen: Die Kirchenfabriken sind „établissements publics“ und werden nicht als solche „unilateral qualifiziert“. Die Luxemburger katholische Kirche in der Person von Erzbischof Jean-Claude Hollerich unterschrieb im Januar 2015 eine Konvention mit der Regierung, die nun eben umgesetzt wird. Generalvikar Leo Wagener bezeichnete auf einer Pressekonferenz Anfang August den gemeinsamen Fonds, in den alle Vermögenswerte aller Luxemburger Kirchenfabriken überführt werden, als „Fusion“ der Kirchenfabriken.
Hollericher Kirchengebäude gehört wohl der Gemeinde
Über das Hollericher Kirchengebäude an sich wird in der Resolution nicht explizit gesprochen. Laut Recherchen der Gemeinde Luxemburg gehört es der Gemeinde, was vom Pfarrer beanstandet wird (Radio 100,7 berichtete). Laut 100,7 sei in der Hauptstadt die Gemeinde Besitzer von 21 der 23 Kirchengebäude der 19 Kirchenfabriken. Ein gemeinsamer Bericht sei bereits von 15 Kirchenfabriken unterschrieben worden, zwei weitere sollen folgen, nur Hollerich und Gasperich würden diesen Bericht nicht unterschreiben wollen.
Was die eingangs erwähnte Einstimmigkeit angeht („résolution prise à l’unanimité des membres de la fabrique d’église“), so müsste es hier wohl richtigerweise heißen: „à l’unanimité des membres présents“. Denn laut der derzeit noch gültigen, mehr als 200 Jahre alten Gesetzgebung ist der Bürgermeister obligatorisch Mitglied der Kirchenfabrik. Lydie Polfer war in der Sitzung vom 24. August aber definitiv nicht anwesend.
De Maart
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