Montag10. November 2025

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15 Jahre Haft beantragt

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Seit Montag muss sich der in Belgien geborene Jacques P. vor der Diekircher Kriminalkammer wegen Mordversuchs verantworten. Er soll zwei Schüsse auf eine Frau und einen Mann abgegeben und dabei Letzteren verletzt haben.

Dem 63-Jährigen wird Folgendes vorgeworfen: Ende Oktober letzten Jahres soll er in Schimpach Morddrohungen gegenüber einer heute 64-jährigen Frau geäußert haben. Er soll gleichzeitig mit einer Waffe, die er vor den Augen der Frau geladen hatte, auf sie gezielt haben, um sie einzuschüchtern. Jacques P. sagte aber vor Gericht, er hätte die Waffe nur mit vor Ort gebracht, um sich vor der Frau das Leben zu nehmen, da sie ihre Beziehung zu ihm, die via Datingportal einen Monat vorher begonnen hatte, kurz vor diesem Tag beendet hatte.

Ein Schuss aus der Waffe

Nur wenige Tage nach seinem ersten Auftritt war Jacques P. erneut in Schimpach aufgetaucht, zu diesem Moment saß die oben erwähnte Frau mit einem Mann (heute 53 Jahre alt) auf der Terrasse ihres Hauses. Während eines handgreiflichen Streits habe sich ein Schuss aus der Waffe, die Jacques P. in der Hand hielt, gelöst. Die Kugel traf den oben genannten Mann an der Schulter. Der vermeintliche Täter verletzte sich anschließend selbst mit einem Messer durch zahlreiche Stiche und Schnitte (insgesamt 23 leichtere bis sehr schwere Verletzungen wurden später festgestellt). Er musste im Krankenhaus notoperiert werden, da einige Verletzungen im Brustbereich sogar lebensbedrohlich waren.

Hatten am Montag der medizinische Gutachter sowie die Frau und das Opfer ihre Aussagen gemacht, so gaben gestern ein Psychiater sowie Jacques P. Erklärungen vor dem Richter ab und die Anwälte hielten ihre Plädoyers. Der Arzt sagte aus, dass es im Leben von Jacques P. keine größeren Auffälligkeiten gab, bis es 2011 zur Scheidung mit seiner Frau kam. Frust sei daraufhin der Auslöser mancher unüberlegter Handlungen gewesen. Der Tod einer ihm nahestehenden Person im Jahre 2014 habe ihm zudem sehr zugesetzt. Am Tattag habe Jacques P. unter großem Stress gestanden, da seine neue Liebe ihn verlassen wollte. Er sei aber stets im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte gewesen.

Anschließend sagte Jacques P. selbst vor dem Richter aus. Er habe sich seit 2014 mit Gedanken herumgeplagt, wie er seinem Leben ein Ende setzen könnte, da er in einer kurzen Zeitspanne zwei Personen verloren habe, die ihm sehr nahe standen. Er hätte nichts mehr auf die Reihe bekommen, sein Leben sei langsam, aber sicher auseinandergebröckelt.

Streitgespräch

Vor der Tat in Schimpach habe es bereits ein Streitgespräch zwischen ihm und der neuen Bekanntschaft in seinem Haus in Belgien gegeben, als die Frau einige Privatsachen von Jacques P. zurückbrachte mit den Worten, sie würde die Beziehung beenden. Er, der Sportschütze ist, hätte daraufhin eine ungeladene Waffe, die zum Putzen auf dem Salontisch lag, genommen und gesagt, er würde sich das Leben nehmen, wenn die Frau ihn verließe.

Als diese auf dem Nachhauseweg war, habe er einen Abschiedsbrief geschrieben, zudem habe er die erwähnte Waffe genommen und sie mit sieben Kugeln geladen, bevor er sich mit dem Motorrad nach Schimpach begab. Dort angekommen, sei er ins Haus der Frau gegangen (die Haustür war nicht verschlossen) und habe die Waffe an seine eigene Schläfe gehalten mit den Worten „je vais me suicider“. Daraufhin habe die Frau aufgeschrien, was den anwesenden Besucher auf den Plan rief. Es kam zu einem handgreiflichen Streit, wobei sich ein Schuss aus der Waffe löste und Letzterer an der Schulter verletzt wurde. „Ich wollte niemanden umbringen, außer mich selbst“, so Jacques P. vor dem Richterkollegium. „Je ne pensais qu’à me suicider et aujourd’hui je regrette que j’ai blessé quelqu’un!“

Der Anwalt der Frau aus Schimpach reichte am Donnerstag eine Zivilklage ein und chiffrierte den materiellen und moralischen Schaden seiner Mandantin auf rund 50.000 Euro. Der Anwalt des an der Schulter verletzten Opfers möchte seinerseits 200.000 Euro für den angerichteten physischen und moralischen Schaden.

„Er wollte niemanden umbringen“

Der Verteidiger von Jacques P. unterstrich, dass sein Mandant zu keinem Moment Morddrohungen gegenüber der Frau ausgesprochen habe, weder im Haus in Belgien noch in Schimpach. In diesem Fall könne keinesfalls von einem vorsätzlichen Mordversuch die Rede sein. Jacques P. habe sich wohl mit seiner geladenen Waffe 70 bis 80 Kilometer weit nach Schimpach begeben, doch einzig und allein mit dem Gedanken, sich selbst das Leben zu nehmen, sollte die Frau bei ihrem Entschluss bleiben. Sein Mandant hätte bereits lange Zeit vorher Selbstmordgedanken gehabt, die hätten sich verschlimmert, als die Frau ihm am 27. Oktober letzten Jahres zu verstehen gab, dass ihre Beziehung beendet sei. Laut Anwalt könne in diesem Fall nur wegen schwerer Körperverletzung und unerlaubten Tragens einer geladenen Waffe Anklage erhoben werden.

Laut Plädoyer des Staatsanwalts handele es sich aber um Morddrohungen, Mordversuch und unerlaubten Waffenbesitz. Die Frau habe ausgesagt, dass Jacques P. ihr im Hause in Belgien gedroht habe, auf sie und ihren Hund zu schießen. Sie hätte daraufhin bei einer Freundin Ratschläge eingeholt, was sie tun solle. Diese habe ihr geraten, sofort Klage bei der zuständigen Polizei in Bastogne einzureichen. Kurz nach dem Telefongespräch mit der Freundin sei Jacques P. in Schimpach aufgetaucht, mit einer Waffe, die er mit sieben Kugeln geladen hatte. „Braucht man sieben Kugeln, wenn man sich selbst durch einen Kopfschuss umbringen will?“, so die Frage des Staatsanwalts. Jacques P. habe die Waffe am Tag der Tat keinesfalls an seine eigene Schläfe gehalten, sondern nach vorne abwechselnd auf seine beiden Gegenüber gerichtet. Der Staatsanwalt beantragte 15 Jahre Haft, ohne sich einem teilweisen Strafaufschub zu verschließen.

Das Urteil wird am 22. Dezember gesprochen.