Montag10. November 2025

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Sieben Firmen sind im April in Kurzarbeit

Sieben Firmen sind im April in Kurzarbeit

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Insgesamt 458 Angestellte werden in Luxemburg kurz arbeiten. Die staatliche Maßnahme soll Unternehmen helfen und Angestellte vor Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen schützen.

Für den April 2017 stellten insgesamt neun Unternehmen einen Antrag auf Kurzarbeit. Das sind drei weniger als im Monat März, wie das Konjunkturkomitee in einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums wissen lässt.

Im Ganzen wurde für den Monat April demnach sieben der neun Anfragen stattgegeben. Unternehmen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, bietet das Instrument der Kurzarbeit unter verschiedenen Bedingungen die Möglichkeit, sich zu regenerieren oder über schwierige Zeiten hinwegzukommen.

458 arbeiten im April kurz

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn einer oder mehrere Hauptkunden weggefallen sind. Das luxemburgische Arbeitsrecht sieht diese Möglichkeit der staatlichen Unterstützung vor, um Arbeitsplätze zu erhalten und Entlassungen zu vermeiden.

Die Unternehmen, deren Anträge angenommen wurden, beschäftigen insgesamt 1.055 Personen. 458 von ihnen werden im April in Kurzarbeit geschickt. Die Unternehmen verpflichten sich mit dem Antrag, während der Dauer der Kurzarbeit-Maßnahme keine Angestellten aus wirtschaftlichen Gründen zu entlassen.

715.392 Euro

Während der Kurzarbeit erstattet der Staat dem Unternehmen 80 Prozent der üblichen Arbeitsentgelte der jeweiligen Mitarbeiter für die arbeitslose Zeit. Die Erstattung ist auf 250 Prozent des sozialen Mindestlohns begrenzt.

Das Unternehmen bleibt zur Zahlung der Sozialabgaben und Arbeitsentgelte für die geleisteten Arbeitsstunden verpflichtet. Für den Monat April fallen beim dann einspringenden „Fonds pour l’Emploi“ Kosten in Höhe von 715.392 Euro an. Dieser Fall tritt ein, wenn alle Unternehmen ihre Anträge vollumfänglich nutzen.