Als das „Syndicat d’intérêts locaux“ (SIL) 2007 im Neudorf gegründet wurde, stand eines fest: Die Mitglieder werden sich dafür einsetzen, den Bau der Brücke zwischen Cents und Weimershof in Luxemburg-Stadt zu verhindern. Im vergangenen März fingen die Bauarbeiten für die Fuß- und Radweg-Brücke an – Vizepräsidentin Danielle Castellaneta-Metzeler spricht von einem Desaster: „Es wurden Bäume abgeholzt, keine Rücksicht auf die Tiere genommen – und schon gar nicht auf die Bewohner, die direkt von diesem Bau betroffen sind.“ Seit Wochen sorgen laut Castellaneta-Metzeler nun riesige Bohrer auf den Plattformen über dem Tal für Ärger und Aufsehen.
Das umstrittene Brückenprojekt
Im Jahre 2007 wurde erstmals über die Brücke, die in Luxemburg-Stadt die Viertel Cents und Weimershof aneinander anbinden soll, gesprochen. Die Verbindung soll über das Neudorf verlaufen und Fußgängerinnen und -gängern sowie Radfahrerinnen und -fahrern den Zugang zum Kirchberg ermöglichen. Rund 40 Millionen Euro soll das Projekt kosten – 4,5 Meter breit und rund 200 Meter lang werden. Vom im Tal gelegenen Neudorf soll der Zugang laut aktuellem Plan über einen Aufzug erfolgen, der in der rue de Neudorf ankommt bzw. dort abfährt. Dieser soll 50 Meter hoch werden und sich neben dem rund 70 Meter hohen zentralen Brückenpfeiler befinden. (sas)
Am 27. Mai stellte die Anwaltskanzlei im Auftrag des SIL einen Antrag auf Baustopp – am 10. und 13. Juni wurde vor dem Verwaltungsgericht plädiert. Die Vorwürfe gegen die Verantwortlichen der Stadt Luxemburg sind groß: Im Gerichtsbeschluss werden unter anderem mangelnde Bürgerbeteiligung, unzureichende Risikoanalysen etwa zu Erdrutschgefahr sowie Verstöße gegen städtische Bebauungspläne und das Prinzip der guten Verwaltung angeführt. Auch die angebliche Zweckentfremdung von Flächen in Wald- und Gartenbauzonen wird bemängelt.
Endgültige Entscheidung erst 2027

Die Stadt Luxemburg weist die Vorwürfe zurück und sieht keinen ernsthaften rechtlichen Grund für die Aufhebung der im Februar vergangenen Jahres ausgestellten Baugenehmigung. Ein Antrag auf Baustopp wurde vom Verwaltungsgericht daraufhin abgelehnt. Zwar wird ein mögliches schwerwiegendes und endgültiges Risiko durch die laufenden Bauarbeiten nicht ausgeschlossen, jedoch sei der Antrag unzulässig, da die Kläger kein persönliches und konkretes Interesse nachweisen konnten. Laut Beschluss wollten sie allgemeine und vage Beeinträchtigungen wie Lärm, Staub oder Umweltschäden geltend machten, ohne aufzuzeigen, wie sie selbst davon individuell betroffen wären – ihre Argumente blieben allgemein und spekulativ.
Die Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, Lydie Polfer (DP), ist sehr erfreut über den ersten Sieg vor dem Verwaltungsgericht. „Wir sind glücklich, vorerst weiterbauen zu dürfen“, so Polfer. „Das Projekt ist eine wichtige Anbindung für die Anwohner dieser Viertel.“ Das Hauptverfahren findet erst im Dezember 2026 statt, eine endgültige Entscheidung wird frühestens 2027 erwartet. Danielle Castellaneta-Metzeler überrascht das Urteil wenig: „Unsere Hoffnung war zwar groß, ich habe aber damit gerechnet, dass unser Antrag abgelehnt wird. Wie soll man denn als einfache Bürgerin gegen so ein mächtiges Netzwerk ankommen – das ist quasi unmöglich.“ Bis zur Hauptverhandlung können die Bauarbeiten weitergehen, zum Leidwesen der verärgerten Anwohnerinnen und Anwohner.

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