„El Chapo“ darf an USA ausgeliefert werden

„El Chapo“ darf an USA ausgeliefert werden
(Jose Mendez/dpa)

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Ein mexikanisches Gericht hat die Auslieferung des Drogenbosses Joaquín Guzmán alias "El Chapo" an die USA genehmigt.

Ein Richter in der Hauptstadt Mexiko-Stadt wies den Einspruch des inhaftierten Chefs des Sinaloa-Kartells zurück, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Das mexikanische Außenministerium hatte einer Auslieferung des Drogenbosses ins Nachbarland im Mai zugestimmt, Guzmán legte dagegen Widerspruch ein.

Einer seiner Anwälte erklärte am Donnerstag, er werde die Entscheidung des Gerichts anfechten. Die Verteidiger Guzmáns hatten angekündigt, notfalls bis vor das Oberste Gericht zu ziehen. Die Regierung strebt eine Auslieferung des Drogenbosses Anfang kommenden Jahres an. Die Behörden in den US-Bundesstaaten Texas und Kalifornien werfen „El Chapo“ Mord und Drogenhandel vor und wollen ihn deshalb vor Gericht stellen.

Filmreife Aktion

Derzeit sitzt „El Chapo“ in einem Gefängnis in Ciudad Juárez an der Grenze zu den USA ein. Er war nach einem Gefängnisausbruch und 13 Jahren auf der Flucht im Februar 2014 gefasst worden. Er wurde ins Hochsicherheitsgefängnis Altiplano nahe Mexiko-Stadt gesperrt – und entkam im Juli 2015 in einer filmreifen Aktion durch einen Tunnel.

Im Januar diesen Jahres wurde er in seinem Heimat-Bundesstaat Sinaloa erneut festgenommen und inhaftiert. Mexiko hatte sich lange gegen die Auslieferung des Drogenbosses an die USA gewehrt. Staatspräsident Enrique Peña Nieto hatte stets erklärt, dass „El Chapo“ von einem mexikanischen Gericht verurteilt werden solle. Die erneute Flucht des Drogenbosses im vergangenen Jahr, für die dieser auch Helfer in den Reihen der Sicherheitskräfte gehabt haben muss, führte aber offensichtlich zum Sinneswandel.