„Steuergesetz aus der Nazizeit“

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LUXEMBURG - Vier weitere Online-Petitionen erscheinen demnächst auf der Webseite der Chamber. Eine Petition will das Steuergesetz reformieren, da es aus der Nazizeit stamme und nicht im Mémorial stehe.

Am Donnerstag traf sich die Petitionskommission in der Chamber um über die Freigabe weiterer Online-Petitionen zu debattieren. Die Kommission stimmte vier Petitionen zu. Nun muss die Konferenz der Fraktionspräsidenten noch grünes Licht geben. Danach werden die Petitionen freigeschaltet.

Angenommen wurde eine Petition, die eine Reform des Luxemburger Steuergesetzes fordert. Dieses basiere noch auf den Nazigesetzen aus den 1940-er Jahren. „Das Luxemburger Steuergesetz basiert auch 70 Jahre nach der Befreiung immer noch auf Nazigesetzen“, so der Initiator der Petition „Abgabenordnung no more“. Das Gesetz wurde am 30. September 1940 durch die deutschen Besatzer anhand einer Verordnung in Luxemburg eingeführt. Bis heute regelt diese Verordnung den Umgang zwischen der Steuerverwaltung und dem Steuerzahler.

Dennoch wurde das Gesetz nach 1944 niemals im Mémorial veröffentlicht und demnach niemals für gültig erklärt. Dies widerspreche Artikel 112 der Luxemburger Verfassung. Das Gesetz sei autoritär, intransparent und ungerecht. Aus diesem Grund fordert der Initiator Marc Faramelli eine Reform des Steuergesetzes.

„Keine Frauenquote“

Auch angenommen wurde die Petition der Initiatoren Philippe Meyers und Tom Weidig. Sie fordern eine „absolute Freiheit der politischen Parteien bei der Erstellung ihrer Wählerlisten“. Bei den nächsten Legislativwahlen muss eine Quote von 40 Prozent bei der Geschlechterverteilung eingehalten werden. Dies würde sich bei Nichteinhaltung negativ auf die Finanzierung der Partei auswirken und mindere in der Folge die politischen Aktivitäten.

Auf grünes Licht wartet ebenfalls die Petition von Sacha André, Präsident des Schifflinger Tierschutzvereins, mit dem Titel „Für die Kastrations-, Sterilisations- und Kennzeichnungspflicht der Katzen“. Ebenfalls angenommen wurde die Forderung des Initiators Franky Gilbertz, den „Hadir-Tower“ in Differdingen nicht abzureissen, sondern als „Patrimoine national“ einzustufen.

„Diskriminierende Organisation“

Nicht angenommen wurde eine Petition, die die Auflösung der Organisation „Schutz fir d’Kand“ fordert. „Die Organisation ‚Schutz fir d‘ Kand‘ diskriminiert Homosexuelle und will ihnen ein Recht entziehen, das es noch nicht gibt und welches eigentlich jedem zustehen sollte“, heißt es in der Petition.

Ebenfalls abgelehnt wurde die Forderung von Jean-Pol Braquet, die Wahlpflicht abzuschaffen. Die Wahlpflicht sollte seiner Meinung nach in ein Wahlrecht umgewandelt werden.

Bei mindestens 4.500 Unterschriften muss das Anliegen der Bürger im Parlamentsausschuss in Anwesenheit der zuständigen Minister und maximal sechs Bittstellern diskutiert werden. Die Sitzung wird über Chamber TV übertragen.