Referendum wie und wann

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Das Parlament stellt am heutigen Dienstag die letzten Weichen für das konsultative Referendum, zu dem die wahlberechtigten Luxemburger am 7. Juni aufgerufen sind.

Der Gesetzvorschlag, in dem das Datum vom 7. Juni sowie die zur Abstimmung vorgesehenen Fragen festgehalten sind, stellt zweifellos den wichtigsten Punkt der Tagesordnung für die einzige Sitzung an diesem Dienstag dar. Und man darf gespannt sein, ob die in der Öffentlichkeit aufgekommene Unzufriedenheit darüber, dass am Ende nur drei statt der ursprünglich geplanten vier Fragen gestellt werden, ihren Nachhall im Parlamentsplenum finden wird.

Nach einer Einigung mit den Vertretern der verschiedenen Glaubensgemeinschaften Ende Januar hatte die Regierung bekanntlich beschlossen, die Frage der künftigen Finanzierung der Kultusvertreter über den Staatshaushalt nicht mehr zur Abstimmung zu bringen. Eine Angst vor der eigenen Courage bzw. der Sorge, das Ergebnis des Referendums könnte nicht den Erwartungen entsprechen?
Jedenfalls wurde nach der Einigung mit den Glaubensgemeinschaften per Amendement die Frage aus dem Text herausgenommen. Spannend könnte es trotzdem werden. Denn der Staatsrat hatte den Text mit den vier Fragen zuvor bereits positiv avisiert.

Die fehlende vierte Frage …

Die Hohe Körperschaft notiert in ihrem Zusatzabkommen vom 6. Februar sogar ausdrücklich, sie habe „pas d’observation à formuler au sujet de la suppression d’une des questions qu’il avait été initialement prévu de soumettre à l’appréciation des électeurs“. Im Klartext: Würde sich eine parlamentarische Mehrheit für den ursprünglichen Text mit den vier Fragen ergeben, könnte auch dieser einem gültigen Votum zugeführt werden. Dass es dazu kommen wird, ist allerdings eher unwahrscheinlich.

Alles deutet derzeit darauf hin, dass es nur drei Fragen geben wird: Sollen Nicht-Luxemburger unter gewissen Bedingungen fakultativ an den Parlamentswahlen teilnehmen, sollen Luxemburger zwischen 16 und 18 Jahren fakultativ an Wahlen teilnehmen, soll die Amtszeit von Ministern auf ununterbrochene zehn Jahre begrenzt werden? So oder so wird es bei den Fragestellungen eine Ungereimtheit geben.

Wahlalter 16 Jahre

Neben einer ganzen Reihe von sprachlichen Ungereimtheiten zwischen dem französischen, dem deutschen und dem luxemburgischen Wortlaut der Fragen hatte der Staatsrat auch darauf hingewiesen, dass die fakultative Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Luxemburger nicht in einer Linie mit der fakultativen Öffnung des Wahlrechts für Nicht-Luxemburger sei.

Dieser Fehler wurde bei den Amendements allerdings nicht korrigiert. Diese Diskriminierung junger Nicht-Luxemburger ist politisch peinlich, wird aber in der Praxis wohl keine negativen Folgen haben.

Das zumindest meint der Staatsrat in seinem Gutachten vom 13. Januar. So ganz sicher ist man sich allerdings nicht. Es bestehe eine gewisse „ambiguïté“, die der Gesetzgeber über eine Änderung des Wahlgesetzes beseitigen solle, heißt es da: „En vertu du droit européen, dont les exigences sont reprises aux articles 2 et 3 de la loi électorale modifiée du 18 février 2003, l’extension du droit électoral aux jeunes vaudra non seulement pour les Luxembourgeois mais au moins, en ce qui concerne les élections européennes et communales, pour tous les jeunes de 16 ans ou plus qui peuvent se prévaloir d’être citoyens européens résidant au Luxembourg.“

Mit Interesse darf man auf die Positionierung der CSV-Fraktion zu diesem Punkt blicken. Immerhin hat sich die CSJ (Jugendorganisation der Partei) öffentlich in der Frage der Senkung des Wahlalters von dem dreifachen Nein der Mutterpartei zu den Referendumsfragen distanziert. Weitere Punkte der Tagesordnung dieser einzigen Sitzung sind der Ausbau des nationalen Radwegenetzes sowie die aktuelle Fragestunde an die Regierung, bei der es u.a. um den nationalen „PIB du bien-être“ geht.