Cargolux: LCGB gibt nicht nach

Cargolux: LCGB gibt nicht nach
(Tageblatt-Archiv)

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Nach der Stellungnahme des nationalen Schlichtungsamtes gibt der LCGB im Tarifstreit bei der Cargolux nicht nach und beruft sich weiter auf das Streikrecht.

Das Schlichtungsamt hatte in einem Brief festgestellt, dass der LCGB gleich aus zwei Ursachen – es fand noch keine „conciliation“ statt und der LCGB sei nicht mehrheitlich – die „non-conciliation“ nicht ausrufen könne (Link). Erst dieser Schritt macht aber den Weg frei für einen eventuellen Streik.

In einer Pressemitteilung zeigt sich der LCGB (und auch die Pilotenvereinigung ALPL) „empört über die Entscheidung des nationalen Schlichtungsamtes die beantragte „Non-Conciliation“ des LCGB im Streitfall über den Kollektivvertrag der Firma Cargolux nicht anzuerkennen.“

Berufung auf Verfassung

Die Gewerkschaft beruft sich nun auf die Verfassung und „auf das laut Artikel 11 der Luxemburger Verfassung garantierte Streikrecht der Arbeitnehmer im Großherzogtum. Für den LCGB ist es demnach unverständlich und nicht akzeptabel, dass eine behördliche Prozedur, wie in diesem Fall die Schlichtungsprozedur, dieses Grundrecht beschneiden ja sogar verwehren kann. Der LCGB fordert, dass grundlegende Rechtsprinzipien des Luxemburgischen Staates geehrt werden müssen, und nicht nach Lust und Laune durch behördliche Verordnungen außer Kraft gesetzt werden können.“

Der LCGB werde „alle auf nationaler Ebene zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte gegen diese willkürliche Handlungsweise einleiten und aktiv bekämpfen“. Die christliche Gewerkschaft kündigt außerdem an, Klage beim „Bureau International du Travail“ einzureichen.

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