So wird dem Angeklagten in erster Linie vorgeworfen, zwei Beiträge in den sozialen Netzwerken geteilt zu haben. In denen habe dieser Beschränkungen während der Pandemie mit der Verfolgung und dem systematischen Mord an Juden während der NS-Zeit verglichen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts in Trier mitteilte. Zudem habe der Mann mehrfach Polizisten als Verbrecher bezeichnet, denen die Todesstrafe gebühre. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) darüber berichtet.
Dem 51-Jährigen, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland mehrfach geleugnet haben soll, wird zudem vorgeworfen, einen Zensusmitarbeiter beleidigt und bedroht zu haben. Ebenfalls habe er Mitarbeitern der Trierer Stadtverwaltung angedroht, sie zu erschießen. Am Montag haben der vorbestrafte Angeklagte sowie sein Bewährungshelfer ausgesagt, hieß es. Weil drei Zeugen nicht vor Gericht erschienen, wurde ein weiterer Termin Mitte Februar für den Prozess eingeplant, für den ursprünglich nur ein Verhandlungstag vorgesehen war.
Weitere Anklagepunkte gegen den 51-Jährigen sind unter anderem falsche Verdächtigung, Aufforderung zu und Billigung von Straftaten, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und Verstöße gegen Bewährungsauflagen. Ihm drohe eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei einem Urteil von mehr als vier Jahren Haft müsste dem Sprecher zufolge vor dem Landgericht verhandelt werden.
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Sie erklären wahrheitswidrig, das historische Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Die Anhänger negieren heutige demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze oder Gerichte. Steuern, Sozialabgaben oder Bußgelder wollen sie nicht zahlen.
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