GerechtigkeitLuxemburgs Unternehmer beschweren sich über die Erhöhung des Mindestlohns

Gerechtigkeit / Luxemburgs Unternehmer beschweren sich über die Erhöhung des Mindestlohns
 Symbolbild: Editpress/Didier Sylvestre

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Luxemburgs Mindestlohn soll zum ersten Januar 2021 um 2,8 Prozent steigen – das hat die Regierung vergangenen Freitag entschieden. Den Organisationen des Mittelstands stößt das sauer auf. Sie fühlen sich vom Staat im Stich gelassen und beklagen eine „Doppelmoral zum Nachteil der Selbstständigen“.

„Wie eine Bombe“ sei die Nachricht über die Mindestlohnerhöhung in Unternehmerkreisen eingeschlagen – das zumindest schreibt die „Conféderation des classes moyennes“ in einer Pressemitteilung. Die Selbstständigen und Unternehmer aus dem Gaststättengewerbe, dem Handel und dem Handwerk hätten zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit so einer Entscheidung gerechnet. „Ihre Märkte sind teilweise oder komplett eingebrochen. Ihre Reserven sind aufgebraucht. Es laufen Kosten und Schulden an, die keine staatliche Unterstützung auffangen kann“, so der Unternehmerverband, der sich aus der „Fédération des artisans“, der UEL und der „Chambre de commerce“ zusammensetzt.

Die Unternehmer bemängeln, dass das Armutsrisiko eines Selbstständigen doppelt so hoch sei wie das eines Arbeitnehmers in Luxemburg. Die Begründung der Regierung, niemanden „links liegen“ lassen zu wollen, verwerfen sie als Doppelmoral: Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern hätte kein Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund der Corona-Maßnahmen hätte schließen müssen, ein Ersatzgehalt erhalten. Wenn die Regierung schon „ihrer wirtschaftlichen Verantwortung“ nicht gerecht werden wolle, dann doch zumindest ihrer „sozialen Verantwortung“, so der Unternehmerverband. Er fordert erneut ein Ersatzgehalt für Unternehmer. Die Mitteilung schließt mit den Worten: „Die Mittelstandsorganisationen fordern die Regierung dazu auf, in dieser Situation von einer gesetzlichen Mindestlohnerhöhung abzusehen und endlich für Gerechtigkeit bei der sozialen Absicherung der Selbstständigen zu sorgen.“

E Betraffenen
24. November 2020 - 11.42

Lächerlech! Da missten och elo d'Pensiounen ëm 2,8% gehéicht gin. All déi di 35, 40 Joer a méi bis zu 44 Stonnen d'Woch geschafft hun, deels "im Schweisse ihres Angesichts" gin erëm vergiess. "Une quantité négligeable. Durch déi ass de Wuelstand erschafft gin an déi Suen déi eis Regierung elo iwerméisseg verdeelt oder besser gesoot gräpweis zuer Fënster ersausgeheit.

Romain
24. November 2020 - 11.11

Wenn der Gehalt steigen auch die Preise, also wird sich im nachhinein nichts ändern

Stephan Cuers
24. November 2020 - 10.48

Toll, ich muss mehr bezahlen damit mein Angestellter die absolut überteuerten Miete zahlen kann . Das ist der falsche Weg!!!! Es lohnt sich nicht mehr ein unqualifizierten Arbeiter einzustellen ,weil der qualifizierte Arbeiter nicht viel mehr bekommt. Also ein Eigentor.

J.Scholer
24. November 2020 - 5.22

Gerechtigkeit wäre, wenn alle Schaffenden und Rentner eine Erhöhung des Lohnes um den gleichen Prozentsatz erhielten. Gerechtigkeit ist nicht, die die sich angestrengt haben „eppes ze gin , erem d‘Pan klaacken mussen.“

jean-pierre goelff
23. November 2020 - 21.48

Mei jo,dann wiir elo den Tour un déen klengen an mettleren Pensiounen......Mr.Bettel an co.?