„Videoüberwachung in der Grauzone“Gibt es für die CFL-Kameras eine ausreichende gesetzliche Grundlage?

„Videoüberwachung in der Grauzone“ / Gibt es für die CFL-Kameras eine ausreichende gesetzliche Grundlage?
Die CFL weist am Bahnhof in Esch-Belval auf ihre Videoüberwachung hin Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die CFL betonte kürzlich mehrfach, dass ihre Videoüberwachung an den Bahnhöfen nur der Prävention diene und sie vielmehr das Sicherheitsgefühl der Menschen dort erhöhen soll. Ob die Kameraüberwachung in der Form jedoch überhaupt vom Gesetz in Luxemburg so abgedeckt ist, hat sich Reporter.lu gefragt. 

Rund 1.400 Kameras sorgen an und um Luxemburgs Bahnhöfe für Sicherheit. So preisen es jedenfalls die Hinweisschilder an Bahnsteigen, Unterführungen oder Wartehallen an: „Zu Ihrer Sicherheit ist diese Zone unter Videoüberwachung“, heißt es dort seitens der CFL. Erst kürzlich hatte die Eisenbahngesellschaft jedoch abgestritten, dass diese Kameras zur „Sicherheit“ ihrer Kunden da wären. Sie dienten bloß dem „Sicherheitsgefühl und der Abschreckung“, heißt es. Der Anlass dieser Äußerungen war eine Tageblatt-Recherche, die gravierende Missstände beim „Building Management System“ (BMS) der CFL aufgedeckt hatte

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Das Magazin Reporter.lu hat nun in einem Bericht mit dem Titel „Videoüberwachung in der Grauzone“ die Frage aufgeworfen, ob es für die Überwachung der CFL in ihrer aktuellen Form überhaupt eine solide rechtliche Grundlage gibt. Wie die Überschrift bereits andeutet, sei das laut dem Magazin gar nicht so einfach zu beantworten. Mit dem Betrieb einer Videozentrale wie die des BMS bewege sich die CFL demnach in einer gesetzlichen Grauzone.

Länger gespeichert als erlaubt

Auch dürften die Aufnahmen der Kameras laut der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD) lediglich acht Tage lang gespeichert werden. „Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage geht jedoch hervor, dass die Videoaufnahmen von Bahnhöfen bis zu 20 Tage gespeichert werden. Auch in den Bussen werden die Aufnahmen demnach zwischen 15 und 20 Tagen gespeichert, hieß es im Jahr 2019“, berichtet Reporter.lu. Diese Zeiträume gebe die CFL auch heute noch auf ihrer Webseite an.

Dass die Videoüberwachung der Eisenbahngesellschaft eventuell einen eigenen, besser zugeschnittenen Gesetzesrahmen benötigen könnte, lasse zudem ein Gesetzentwurf des ehemaligen Mobilitätsministers François Bausch vermuten. Dieser sei im vergangenen Herbst ins Parlament eingebracht worden. Damit solle die Sicherheit im öffentlichen Transport verbessert werden.

Der Text beinhalte auch ein Kapitel zur Kameraüberwachung, heißt es in dem Bericht des Magazins. Mit Blick auf den Zweck der Überwachung heiße es demnach unter Punkt 3: „(…) de permettre la poursuite d’infractions pénales et des infractions contre les dispositions de la présente.“ Die Videoüberwachung würde dann nicht mehr nur der Prävention dienen, sondern auch zur Strafverfolgung eingesetzt.