Sicherheit Schlafen, Netflix, Mobbing: Schwere Missstände bei der Videoüberwachung der CFL

Sicherheit  / Schlafen, Netflix, Mobbing: Schwere Missstände bei der Videoüberwachung der CFL
Die Arbeitsauffassung mancher CFL-Mitarbeiter scheint zumindest fragwürdig zu sein Illustration: Tageblatt/Kim Kieffer

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Laut Tageblatt-Informationen gibt es schwere Missstände bei der Videoüberwachung der CFL. Statt die Videobilder der rund 2.000 Kameras an Luxemburgs Bahnhöfen zu überwachen, schlafen Mitarbeiter oder schauen Serien. Die staatliche Eisenbahngesellschaft will keine Kenntnis davon gehabt haben, obwohl Dokumente, die dem Tageblatt vorliegen, die Anschuldigungen belegen. 

„7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag. Die Sicherheit des Personals und der Kunden hat für die CFL absolute Priorität …“, wirbt die CFL auf ihrer Webseite stolz für sich selbst. Angepriesen werden dort SOS-Säulen an Bahnhöfen sowie die Abteilung BMS (Building Management System), die unter anderem für die Koordination von Notfällen sowie die Fernüberwachung zuständig ist. 28 ausgebildete Mitarbeiter, aufgeteilt auf die Standorte Mersch und Esch-Belval, sind für die Überwachung der SOS-Säulen und rund 2.000 Kameras verantwortlich, die über die Bahnhöfe im ganzen Land verteilt sind. Allerdings bleiben trotz einer Besetzung über 24 Stunden, und das sieben Tage die Woche, viele Vorfälle, die sich direkt vor den Überwachungskameras abspielen, unentdeckt, wie eine mit der BMS-Abteilung vertraute Person im Gespräch mit dem Tageblatt erklärt. Die Person will anonym bleiben, ihre Identität ist der Redaktion bekannt. 

Schuld daran soll eine allzu laxe Berufsauffassung einiger CFL-Mitarbeiter sein. Mit mitunter dramatischen Folgen. Im Juli 2023 soll es in einer Unterführung am Hauptbahnhof in Luxemburg-Stadt zu einem sexuellen Übergriff auf eine Frau gekommen sein. So berichten es zwei voneinander unabhängige Quellen dem Tageblatt. Die Staatsanwaltschaft will dies weder bestätigen noch dementieren. Die Straftat soll von Überwachungskameras der CFL aufgezeichnet worden sein, allerdings schreitet niemand ein. Die Tat wurde von den Kameras gefilmt, aber von keinem bei der BMS bemerkt.

Netflix, Poker, Nickerchen

Das Opfer hat sich, unseren Informationen zufolge, nach dem sexuellen Übergriff bei der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet. Daraufhin habe die Polizei bei der CFL um die Videoaufnahmen aus der Tatnacht gebeten. Ein Vorgang, der sich Tageblatt-Informationen zufolge rund 700-mal im vergangenen Jahr wiederholte, sprich zweimal am Tag. Das Tageblatt hat bei der CFL nachgefragt, ob sie diese Zahlen bestätigen oder dementieren könnte. Von der Pressestelle der Eisenbahngesellschaft hieß es, dass man eng mit den Justizbehörden und der Polizei zusammenarbeite und man sich an diese Behörden wenden solle. Die Polizei teilte daraufhin mit, dass man sich an die CFL oder die Staatsanwaltschaft wenden solle. Allerdings könnten diese aufgrund des Untersuchungsgeheimnisses wohl keine Statistiken herausgeben.

Rund 2.000 Kameras sind auf den Bahnhöfen Luxemburgs verteilt
Rund 2.000 Kameras sind auf den Bahnhöfen Luxemburgs verteilt Foto: Editpress/Julien Garroy

Polizeibeamte wundern sich regelmäßig, dass verdächtige Vorfälle von den CFL-Videoüberwachern nicht gemeldet werden. Dem Tageblatt liegen zahlreiche Dokumente, darunter E-Mails, Briefe, Videos, Fotos und WhatsApp-Nachrichten vor, die auf schwerwiegende Missstände innerhalb der für die Fernüberwachung zuständigen Abteilung hinweisen.

„Je ne vous en remercie pas“

Wobei der Begriff Missstand für einige der Vorgänge noch untertrieben ist. Die Fotos und Videos, die dem Tageblatt vorliegen, wirken wie aus einem schlechten Film. Sicherheitsagenten blicken auf ihr Tablet und schauen Netflix, anstatt die Überwachungsbildschirme im Auge zu behalten, oder spielen Online-Poker. Andere lehnen sich in ihrem Stuhl zurück und halten ein Nickerchen, wieder andere haben sich gleich eine Decke mitgebracht und schlafen mit dem Kopf, eingehüllt in ihre Decke, auf dem Schreibtisch. Szenen, die wohl keine Seltenheit sind, wie WhatsApp-Nachrichten und andere Dokumente belegen. Demnach kommt es sogar vor, dass sämtliche Mitarbeiter der Nacht- oder Frühschicht im Büro während der Arbeitszeit schlafen. Regelmäßig würden Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz auch stundenlang verlassen oder aber unbefugten Freunden oder Freundinnen Zutritt in den Sicherheitsbereich gewähren, was auch aus Datenschutzgründen strengstens untersagt sein müsste. 

Damit aber nicht genug. Mitarbeiter, die Drogendeals beobachteten und melden wollten, wurden davon abgehalten. Sogar wenn die Kameras einen Dealer mehrmals beim Verkauf filmten, wurde nicht eingegriffen. Niemand habe Lust gehabt, einen Bericht zu schreiben, der in der Regel aus vier Zeilen bestehe, so eine mit den Abläufen innerhalb der BMS vertraute Person gegenüber dem Tageblatt. Mitarbeiter, die ihrer Arbeit nachgehen wollen, wird nahegelegt, sich ein Kissen mitzubringen und ebenfalls zu schlafen.

Die Diskrepanz zwischen den Anfragen der Polizei bei der BMS und den von der BMS gemeldeten Fällen sei enorm. Das liege zum einen an der fragwürdigen Arbeitsauffassung von einem Großteil der Mitarbeiter, zum anderen allerdings auch an den komplizierten Prozeduren. Wenn ein Mitarbeiter der BMS eine Straftat beobachtet, muss er zuerst den „chef de surveillance“ des betroffenen Bahnhofs kontaktieren. Dieser kann dann je nach Lage den Sicherheitsdienst oder eben die Polizei benachrichtigen. Da gehe sehr viel wertvolle Zeit verloren, so der Informant des Tageblatt.

BMS und das Unglück in Zoufftgen

Zudem sei die Stimmung innerhalb der BMS-Abteilung schlecht und es gebe interne Kritik an den Vorgesetzten. Beim stellvertretenden Leiter, der das tägliche Geschäft am Standort Belval koordiniert, handelt es sich um einen der Verantwortlichen des Zugunglücks in Zoufftgen, bei dem am 11. Oktober 2006 sechs Menschen ums Leben kamen und elf weitere verletzt wurden. Die Person wurde damals vom Gericht für schuldig befunden und verurteilt. Auf Nachfrage erklärte die CFL, dass die besagte Person beim BMS tätig sei. Die Frage, ob sie in einer Verantwortungsposition in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig sei, blieb unbeantwortet, obwohl dies aus einem Beitrag auf cfl.lu hervorgeht. 

Rund 700-mal soll die Polizei vergangenes Jahr Videomaterial bei der CFL angefragt haben
Rund 700-mal soll die Polizei vergangenes Jahr Videomaterial bei der CFL angefragt haben Foto: Editpress/Julien Garroy

Gleich acht Mitarbeiter beschwerten sich am 22. Juni 2023 in einer Mail an ihren Vorgesetzten über Missstände innerhalb der Abteilung. Es ist die Rede von untragbaren Zuständen und dass einige Mitarbeiter keine Lust mehr hätten, unter diesen Umständen zu arbeiten. Neben dem nachlässigen Umgang mit der eigentlichen Arbeit geht es auch um Belästigung und Mobbing-Vorwürfe. Die Antwort des Abteilungsleiters kam am 23. Juni und war ein allgemeiner „Rappel à l’ordre“. Zuerst aber beschwerte er sich darüber, dass er gezwungen sei, an einem Feiertag, an dem er nicht arbeite, diese Mail zu schreiben. „Je ne vous en remercie pas“, so die Worte des Abteilungsleiters, bevor er allgemeine Regeln wiederholte. Für die acht Unterzeichner der Mail vom 22. Juni war es keine zufriedenstellende Antwort.

Unter den dem Tageblatt vorliegenden Dokumenten sind mehrere Schreiben an die Personaldirektion. Außerdem liegt uns ein Anwaltsschreiben vor, das auf Belästigungen und Mobbing innerhalb der BMS aufmerksam macht und sich an den Generaldirektor der CFL adressiert. Auf die Missstände innerhalb der BMS angesprochen, erklärte die Eisenbahngesellschaft, keine Kenntnis davon zu haben. Bei „konkreten Elementen“ würde man „selbstverständlich die in solchen Situationen adäquaten Prozeduren applizieren“.

Nomi
5. März 2024 - 11.21

Wann d'Schinnen net fest un den Schwellen ungeschrauft wiren, geifen dei' sech bei'en vun laachen !!

Nomi
5. März 2024 - 10.56

Kennen Leit dei' bei der Bunn geschafft hun, an aanerer dei' haut nach do schaffen. D'Arbechtsmoral an ob der faalender Pente. An daat geht bei den Cheffen un. Wann een net 5 Minuten Privaatzeit fir eng Mail opferen kann fir seng deck Pai, dann muss deen Mann rem ob d'Streck schaffen go'en an Schlaacken verdeelen. Als Chef, wann een wellt dass seng Leit fir den Service durch d'Fei'er ginn an datt et klappt, muss een Chef (ob allen Niveau'en) seng Leit ordentlech behandelen.

Fräntz Louchetter
5. März 2024 - 10.44

Vorgegaukelte Sicherheit ..... Außen Hui und Innen Pfui Die Faulen Eier sollten umgehend entfernt werden.

Nach en Oldie
5. März 2024 - 10.06

Fréier hu se ëmmer gesôt wanns de net gär schaffs, net schlecht wëlls verdéngen a fréi eng gutt Pensioun wëlls hun da géi op d'Bunn. CFL ass déi Zéit och nach Céi Faul a Liddereg genannt gin. Op et haut och nach esou ass wees ech net.

Schultz
5. März 2024 - 9.56

Ass schons hefteg wann daat alles esou stëmmt. Viirstellen kann een sech et an dann muss een fairerweis soen dass daat net deen eenzegen faulen Aapel am ganzen System ass. Ech selwer notzen all Daach den Zuch an ech hun eemol een CFL Mataarbechter erliewt, d'Schong um Sëtz leien an nëmmen géint sein Patron gepöbelt. Mee wou ass et nach schéin :(

decke larry
5. März 2024 - 9.22

An dobei wier et sou einfach vun de Profiën ze léieren, sie bräichte sech just bis a Frankräich bewegen an do ze léieren wéi dat kann/muss fonktionéieren mat der Video Iwerwachung. Fir richteg misst CFL matverantwortlech gemat gin fir dat wat den Affer vu Stroofdoten geschitt as an hierem Zoustännegkeetsberäich, a sie missten dofir bezuëlen. Do fills de dech dach als Affer nees e purmol verroden an alléng gelooss. Ma CFL as mengen ech, nach ee vun de leschte Betrieber wou nach zevill de laisser faire an deen ale Lëtzeburger Beamtegeescht well engem jo näischt ka geschéien, vierherrscht. Dee Geescht as jo och sou wäit beim Staat a senge Beamten an der Neizäit ukomm an et kënnt antëscht och do ob Leeschtung un, et get Zäit dass och den CFL aus deem "Mëttelalter-Status" erauskënnt.

Oldie
5. März 2024 - 8.27

Wenn man davon ausgeht,dass hier die "Crème de la crème" der CFL arbeitet,Chef inklusive,dann darf man sich nicht wundern. Aber es gibt auch die anderen Eisenbahner. Wer sich überzeugen will kann ja auf einem großen Stellwerk hereinschauen und den Jungs bei der Arbeit zusehen. Da ist nichts mit Nickerchen.Die müssen sich ablösen lassen um pinkeln zu gehen. Oder vielleicht die Gleisarbeiter oder Rangierer die draußen bei Wind und Wetter den Kopf hinhalten. Lokführer sind auch nicht schlecht. Also nicht alle in den einen Topf,wie es so schön heißt.

Dan
5. März 2024 - 7.49

Et wier bësser mol ze kukken dass en Aarbeschtsklima geschaaf gett wou d'Leit net d'Flemm hun a sou Saache maachen. Et ass keng Struktur dran. De Responsabelen ass et dach eegal. Kee Wonner wann d'Leit esou réageieren. Soit d'CFL ass ee Jickebetriib wou d'Gier an d'Geld méi wichteg sin ewéi Mënscheliewen oder hiert eegent Personal waat do schafft. Friem Leit era loossen wou keen eppes verluer huet ass ee No Go a soll och bestrooft gin grad esou do ze schloofen aanerersäits mussen d'Schichten iwerschafft gin waat de Repos ugeet. Et gi lauter Saachen dei ee besser kinnt maachen. An et fänkt schon bei de Responsabelen un Respektvoll mat hierem Personal emzegoen. Et geet net einfach ze schreiwen et wier ee net frou eng Mail am Congé ze schreiwen. Daat huet kee gär entweeder et ass ee mam Kapp dobäi oder bleif Doheem!!

plop
5. März 2024 - 7.48

Hun dei dann keng AI an Bots? Dat ass dach dei richteg Richtung. Dei spillen a pennen net op der Aarbecht. An eng Paus ass och net noutwendeg.

Robert Hottua
4. März 2024 - 21.05

Beim Thema "Überwachungskameras" überfällt mich ein Amalgam von Gefühlen: Traurigkeit, Müdigkeit, Ohnmacht und andere, die ich aus Rücksicht auf die öffentliche Befindlichkeit nicht erwähne. ▪ Die Aufmerksamkeit von Wachleuten am Bildschirm. Studien belegen, daß die Aufmerksamkeit von Wachleuten am Bildschirm von Überwachungskameras schon nach zehn Minuten merklich nachläßt. (...) (Frank THADEUSZ, Spiegel 34/2011) ▪ Question Parlementaire No 307 de M. Jean COLOMBERA (ADR) An den Gesundheitsminister. Ich verweise auf meine Parlamentarische Anfrage No 152 , in der der Minister aussagt , daß die Fixierung bei aggressiven Psychiatrie-Patienten im Durchschnitt 7,75 Stunden beträgt, in einem extra dafür eingerichteten Zimmer stattfindet, daß eine Video-Kamera den Patienten im Auge behält und daß alle 30 Minuten ein(e) Wärter(in) das Zimmer betritt um nachzuschauen. Im "Lehrbuch der Krankenhauspsychiatrie" sagt Pr. Dr. Wolfgang WERNER, daß für die Dauer der Fixierung eine Sitzwache am Bett des Kranken sein MUSS, um lebensbedrohende Situationen wie z.B. Erstickungsgefahr zu verhindern, um den Kranken zu schützen und um sofort einzugreifen zu können. Die Video-Überwachung sei nicht genügend und juristisch anfechtbar. Ebenso gehört eine gewissenhafte und eingehende Dokumentation von Anlaß und Verlauf der Fixierung dazu. Meine Fragen : 1) Wieviele Zwischenfälle und wieviele Todesfälle gab es in den letzten 15 Jahren während einer Fixierung? 2) Ist die Videoüberwachung nicht ein Eingriff in die persönliche Sphäre und deshalb unangebracht, weil juristisch anfechtbar? 3) Braucht die Fixierung nach dem neuen Gesetz nicht die Genehmigung des Gerichts? 4) Wird es bei den Fixierungsfällen eine Dokumentation vom Anlaß und vom Verlauf der Fixierung geben, die dem Gericht vorgelegt werden kann, falls es zu Komplikationen kommt? 5) Gab es in der Vergangenheit eine solche Dokumentation? Beste Grüße, Jean COLOMBERA (10.12.2009) ▪ 12.01.2010: Réponse de M. Mars Di BARTOLOMEO, Ministre de la Santé, à la question parlementaire No 307 de Monsieur le député Jean COLOMBERA concernant la fixation de patients atteints d'une maladie mentale. Je voudrais d'abord rappeler à l'honorable parlementaire que le sujet relatif à la contention appliquée sur les patients en état d'agitation a déjà été traité dans le cadre de ma réponse à la question parlementaire No 2 émanant de Monsieur le député COLOMBERA. Je tiens d'emblée à préciser que la contention et l'isolement ne sont appliqués que lorsque le patient, au cours d'une crise aiguë, risque de commettre des actes de violence et de blesser d'autres patients ou des membres du personnel, voire soi-même. Dès lors, la loi du 10 décembre 2009 relative à l'hospitalisation sans leur consentement de personnes atteintes de troubles mentaux, qui fait de la décision de placement une décision judiciaire, innove encore en créant des règles strictes applicables dans le cas d'isolement, voire de contention du patient. Etant donné qu'en vertu de la loi précitée, le patient, qui est soumis à une mesure d'isolation ou de contention, doit bénéficier d'un suivi régulier, la surveillance par caméra constitue un moyen utile pour éviter la survenance d'un incident. Les caméras servent exclusivement à surveiller un patient fixé. Ce système de surveillance n'est pas doté d'un dispositif permettant un enregistrement. En dehors de cette forme de surveillance, le personnel est encore tenu, à des intervalles réguliers, de s'assurer du comportement du patient dans la cellule d'isolement. La loi soumet par ailleurs les mesures d'isolement ou de contention à un contrôle médical. Ces mesures, qui par leur nature ne s'imposent qu'en cas de danger aigu, ne requièrent d'ailleurs pas l'intervention d'un juge. Toujours est-il que les raisons du recours à une mesure d'isolement et de contention, ainsi que la durée de leur application doivent être consignées au dossier médical du patient. Depuis plusieurs années, les traitements sous contrainte, et plus particulièrement les mesures de contention physique, font également l'objet d'une documentation dans le dossier du patient. Conscient de la problématique relative aux traitements sous contrainte, la prise en charge dans ce domaine a ainsi été constamment améliorée au cours des dernières années. D'après les informations dont je dispose, un patient est décédé, il y a 15 ans, au cours d'une mesure de fixation à l'Hôpital neuropsychiatrique de l'Etat. MfG Robert Hottua

den tutebatty
4. März 2024 - 20.08

So sieht die Zukunft aus: ein Überwachungsstaat. Aber durch Internet sitzen wir eh schon längst in einem Glashaus.

John G.
4. März 2024 - 19.34

Och, so hatte ich mir den Überwachungsstaat aber nicht vorgestellt. Nach den Berichten vom Polizei-Truppenabzug in die Groß-Herzogliche Hauptstadt, nun ein weiterer Aufruf an alle Gauner und Missetäter, sich ungeniert und straflos in der Öffentlichkeit aus zu toben.