Es handelt sich dabei um zwei Männer, die seit letzten Sommer wegen ihrer mutmaßlichen Involvierung in die Bommeleeër-Affäre vom Dienst suspendiert waren. Sie befinden sich im Augenblick noch auf freiem Fuß.
Die drei Richter begründen die Anklageerhebung mit einer ausreichenden Beweislast gegen die beiden Verdächtigen. Parallel gehen die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Täter der Bombenanschläge in den 80er Jahren weiter, erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung.
Die Angeklagten können in einer Frist von fünf Tagen nach der Bekanntmachung der Entscheidung der Ratskammer des Bezirkgrichts bei der Ratskammer des Berufungsgerichts Appel einreichen. Der Anwalt eines beschuldigten Polizisten hat schon angekündigt, Appel einzureichen zu wollen.
20 Detonationen
Der Begriff „Bommeleeër“ bezeichnet eine Gruppe von Unbekannten, die zwischen 1984 und 1986 eine Serie von insgesamt 20 Sprengstoffanschlägen auf Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude in Luxemburg begingen.
Nachdem der Fall in einer Sackgasse steckte und es jahrelang ruhig um die sogenannte „Bommeleeër-Affäre“ wurde, tauchten 2004 neue Hinweise auf. Am 25. November 2007 dann teilte Staatsanwalt Roby Biever auf einer am Sonntag einberufenen Pressekonferenz mit, dass zwei Personen, die zum Zeitpunkt der Attentate Mitglied der „Brigade mobile“ der Gendarmerie waren in den Fall verstrickt seien.
De Maart

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