Vor der Neunten Kammer musste sich der in Russland geborene Roman K. wegen eines schweren Auffahrunfalls in der Ausfahrt „Potaschbierg“ verantworten. Die angestoßene Fahrerin wurde bei dem Unfall tödlich verletzt. Der Unglücksfahrer stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Nach der Tat beging er Fahrerflucht.
Laut dem Sachverständiger ließ sich beim Fahrzeug des Angeklagten bei der Kollision eine Geschwindigkeit zwischen 172 und 209 km/h errechnen, während das Auto des Opfers mit einer Geschwindigkeit zwischen 64 und 95 km/h unterwegs war. Die Geschwindigkeit war wegen einer Baustelle auf 70 km/h reduziert worden.
Keine Reue
Die öffentliche Anklägerin sprach von einem regelrechten Drogen- und Alkoholrausch mit gemessenen 1,43 Promille, in dem sich der Beschuldigte befand, der vor Gericht kein Wort der Reue fand. Sie plädierte auf Fahrerflucht und unterlassene Hilfestellung und forderte fünf Jahre Haft und ein Fahrverbot von achteinhalb Jahren.
Am Donnerstag nun wurde der Mann zu fünf Jahren Haft mit integraler Bewährung und einem Fahrverbot von ebenfalls fünf Jahren, davon drei auf Bewährung, verurteilt. Der unverantwortliche Raser mit einem Drogen- und Alkoholproblem muss also lediglich seinen Führerschein für zwei Jahre abgeben.
De Maart

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