Wagener ging zunächst auf das Zustandekommen ein: Am 26. Januar 2015 unterschrieben Regierung und Bistum bekanntlich eine Konvention, die die Beziehungen von Staat und Kirche neu regelt. Für dieses spezielle Gesetz (Link) waren elf Sitzungen nötig, so Wagener: „Es gab Annäherungen, aber natürlich auch Unstimmigkeiten.“
SYFEL allein auf weiter Flur
Auf Nachfrage ging Leo Wagener bei der Pressekonferenz auch auf das kirchen-interne Reformprojekt betreffend die Pfarreien ein (? Link). Auch hier hatte der SYFEL massive Kritik geäußert.
„Wir sind dabei, mit der Basis zu sprechen“, so Leo Wagener. Dies geschehe auf Niveau der Pfarrverbände. Deren gibt es 57, Pfarreien an sich fast 300. Nach der Reform werden es 35 sein. „In rund zwei Dritteln der Pfarrverbände sind die Gespräche fast abgeschlossen; ich rechne mit der ersten Hälfte 2017 für die Umsetzung der Reform“, so der Generalvikar.
Ob man daraus schlussfolgern könne, dass der SYFEL mit seiner Kritik ziemlich alleine stehe? Diese Frage bejahte Leo Wagener auf Tageblatt-Nachfrage. clc
Von Letzteren gab es genau zwei. Einer davon sei schlichtweg „inakzeptabel“, so der Generalvikar. Nämlich das Verbot, dass Gemeinden in Zukunft noch Geld zum Unterhalt von sich im Besitz der katholischen Kirche befindlichen Gebäuden beisteuern dürfen. Das verstoße gegen Gemeindeautonomie und Verfassung, so Wagener, und das habe die Kirche 2015 nur „mit der Faust in der Tasche“ unterschrieben. „Leider war dies eine Bedingung des Innenministers und der sozialistischen Partei, und der Minister war nun in den Verhandlungen auch nicht bereit, davon abzurücken“, zeigte sich der Bistumsvertreter enttäuscht.
Hoffnung nicht aufgegeben
Die Hoffnung hat er aber noch nicht aufgegeben: Er sei diesbezüglich gespannt auf die Stellungnahmen von Staatsrat, sowie Gemeindesyndikat Syvicol. „Vielleicht ändert der Minister trotzdem noch etwas, oder das Parlament“, so die zweite Hoffnung, und der letzte Strohhalm: „Vielleicht bessern ja auch spätere Regierungen noch einmal nach.“
Der zweite Kritikpunkt hat auch mit Finanzierung zu tun: Besitzt eine Gemeinde nachweislich eine Kirche, stellt sie aber für pastorale Aufgaben zur Verfügung, muss der Fonds den Unterhalt übernehmen sowie jährlich eine Entschädigung zwischen 1.000 und 2.500 Euro an die Gemeinde überweisen. Auch hiermit ist das Bistum nicht einverstanden.
Den Fonds muss (darf) die Kirche nun in Eigenregie erstellen, mit Statuten und allem was dazu gehört. Er wird die Rechtsform einer „fondation“ haben und größtenteils an die Bestimmungen der entsprechenden Gesetzestexte angelehnt sein. Alles, was Kirchenfabriken gehört, und damit letztlich ja irgendwo der Kirche, wird in diesen Fonds überführt. Hiergegen gibt es massive interne Kritik. V.a. vom sog. Syndikat der Kirchenfabriken (SYFEL), welcher sich Leo Wagener bemühte, schon ein wenig Wind aus den Segeln zu nehmen. „Nein, der Fonds ist keine ‚düstere Zentralkasse‘, wo Gelder ‚verschwinden‘ werden. Nein, der Fonds übernimmt nicht Besitztümer, um damit etwaige Schulden der Kirche zu bezahlen“, so der Geistliche, der in der ganzen Diskussion zu Sachlichkeit aufrief.
Aufruf zur Sachlichkeit
Er gebrauchte sogar die Wendung, und es tue ihm Leid dies so sagen zu müssen, dass der Syndikat „aufstachele“. Chance auf „Besserung“ sah er indes nicht direkt: „Im November 2015 hat mir der SYFEL hier in diesem Saal gesagt, dass er den Fonds bekämpfen werde“, und dies bestätigt sich auch so in der letzten SYFEL-Mitteilung vom 3. August.
Man kann also gespannt sein, wie das Ganze auch kirchen-intern nun weitergeht. Zumal die zu Grunde liegende Kovention von Januar 2015 „von meinem Vorgänger mit verhandelt wurde“, so Leo Wagener mehrfach. Dessen Namen – Erny Gillen – nannte er nicht, und zwischen den Zeilen war herauszuhören, dass der jetzige Generalvikar diese Konvention in der vorliegenden Form möglicherweise nicht gebilligt hätte.
De Maart

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