Zwanzig Monate Haft gefordert

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Vor der Strafkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg mussten sich am Montag Nadhem A. und ein abwesender Verwandter wegen freiwilliger Körperverletzung verantworten.

Den Männern wird vorgeworfen, in der Nacht zum 11. Mai 2013 eine Monsterschlägerei an der Bushaltestelle in den Rives de Clausen angezettelt zu haben.

Unter anderen wurde einem chinesischen Mitbürger ein Zahn ausgeschlagen, der am Montag auch als Zeuge aussagte. Beschuldigter und Verwandter folgten ihrem Opfer in den Bus und vermöbelten es weiter. Als der Bus dann an der alten Badeanstalt von der Polizei gestoppt wurde, stellte sich heraus, dass das Opfer inzwischen auch einen schweren Knochenbruch im Gesicht erlitten hatte.

Ein weiterer Zeuge bestätigte, dass der Beschuldigte und dessen Bruder ihrem Kontrahenten das Knie ins Gesicht gedrückt und es in ein langsam vorbeifahrendes Taxi gedrängt hatten. Eine weitere Zeugin bestätigte die Version des Opfers und berichtete, dass der Beschuldigte auch ihrem Freund eine Kopfnuss verpasst hatte. Der Verwandte war der aggressivste der beiden Raufbolde.

Importierter Bürgerkrieg?

„Ich hatte kein Wort gesagt, und er attackierte mich doch“, so ein Augenzeuge. Trotz aller Zeugen präsentierte der Beschuldigte eine andere Version.

„Imagine-toi notre situation, deux mecs contre cinq“, meinte der Beschuldigte an die Adresse der erstaunten Vorsitzenden.

Er sei seit Anfang 2012 in Schweden beschäftigt. „C’est la classe . . .“, doch dann habe er seine Papiere verloren. Er sei im Jahr 2013 nach Luxemburg gekommen. Danach sei er in Belgien und Deutschland gewesen, ließ er dem Gericht über die arabische Dolmetscherin sagen. Sein Verteidiger sprach von Schlägereien, wie sie fast an jedem Wochenende in Clausen stattfinden und plädierte Freispruch.

Der Vertreter der öffentlichen Anklage sah die Sache etwas anders. Er hielt die Zeugenaussagen als kohärent zurück und sprach am Rande sogar von einer Gemeinschaft von Missetätern. Außerdem hätte der Beschuldigte einem Mann die Geldtasche entwendet. Er forderte eine Haftstrafe von 20 Monaten.

Das Urteil ergeht am 8. Dezember 2016.