Montag27. Oktober 2025

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Ziel verfehlt

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LUXEMBURG - In seinem Gutachten zur geplanten Reform des Kooperationsgesetzes sagt der Staatsrat, es gebe lediglich punktuelle Änderungen. Das eigentliche Ziel, eine grundlegende Reform des Gesetzes aus dem Jahr 1996, sei verfehlt worden.

„Ohne Ambitionen“ titelte das Tageblatt am 24. Mai, als sich der Dachverband der Nichtregierungsorganisationen in Luxemburg zum Gesetzestext äußerte. Der Staatsrat schlägt nun in die gleiche Kerbe und bestätigt der Staatsrat die Kritiken, die vom „Cercle de coopération“ im Mai dieses Jahres vorgetragen wurden. Die großen Anstrengungen, die Luxemburg auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe seit Jahren unternimmt, werden zwar hervorgehoben: Diese seien „bedeutend und konsequent“ gewesen.

Die Einleitung des Gesetzestextes erläutert ebenfalls ausführlich, wie es Luxemburg in das Spitzentrio der Geberländer in Sachen Entwicklungshilfe schaffte. All dies solle aber nicht den Blick auf die Ungerechtigkeiten und sozialen Probleme verschleiern.

Sich nicht ausruhen

Allerdings dürfe man sich nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen, schreibt der Staatsrat. Nachdem der finanzielle Aspekt der Kooperationspolitik gesichert sei, müsse auch die Qualität weiter verbessert werden. Der nachhaltige Charakter dieser Politik müsse nun verstärkt werden.

Man müsse aber leider feststellen, dass sich dieses Gesetzesvorhaben nur damit begnügt, das bestehende Gesetz punktuell zu verbessern. Den Machern des Gesetzesvorhabens werden oberflächliche Veränderungen vorgeworfen. Sie hätten nur die Terminologie den Bedürfnissen der Zeit angepasst.

Weit vom Ziel entfernt

Der vorliegende Text sei auf jeden Fall weit vom ursprünglichen Ziel – nämlich das existierende Gesetz grundlegend zu reformieren, wie es von den NGOs und dem Staatsrat selber im Vorfeld gefordert worden war – entfernt:
„Le Conseil d’Etat aurait préféré un projet de loi plus ambitieux et une révision de la loi modifiée du 6 janvier 1996 plus fondamentale.“

Kritisiert wird auch die Tatsache, dass die Regierung sich nicht dazu durchringen konnte, ein Evaluierungssystem der Kooperationspolitik zu schaffen; gleichfalls steht kein einziges Wort über die Rolle der Gemeinden in der Entwicklungspolitik im Gesetzesvorhaben, und die ist ja beileibe nicht klein.

Verpasste Gelegenheit

Es sei ebenfalls die Gelegenheit verpasst worden, die Definitionen einiger Schlüsselwörter der Zeit anzupassen.
Was der Kooperation oft fehle, sei eine zusammenhängende Strategie: Viele Anstrengungen in den Bereichen Landwirtschaft, Handel oder Finanzen seien unwirksam. Diese Kritiken seien auch schon im vorigen Jahr vom der OECD geäußert worden.

Vermisst werden neue Vorschläge, was die Kooperationsprogramme betrifft, welche doch die Basis der bilateralen Entwicklungshilfe mit den Zielländern darstellen.
Der Staatsrat erinnert daran, dass es im alten Text einen Artikel gibt, der nicht verfassungskonform ist: Das Gesetz gibt dem zuständigen Minister eine Reglementierungsbefugnis, was ausdrücklich von der Verfassung untersagt ist. Dieser Punkt solle doch bitte nachgebessert werden, empfiehlt der Staatsrat.