Sonntag16. November 2025

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„Wir können den Zeitplan einhalten“

„Wir können den Zeitplan einhalten“
(dpa/Symbolfoto)

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Sozialminister Romain Schneider ist zuversichtlich, dass die Reform der Pflegeversicherung am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. In den kommenden Monaten kommt es aber noch zu zahlreichen Nachbesserungen.

„Wir können den Zeitplan einhalten,“ sagt Sozialminister Romain Schneider (LSAP) am Mittwoch über die Reform der Pflegeversicherung. Nach Gewerkschaftskritik kommt es aber zu Nachjustierungen.

Bislang fehlten für die Umsetzung 15 großherzogliche Reglemente. Das wurde unter anderem vom OGBL kritisiert. Laut Schneider sollen sie bis Anfang Dezember ausgearbeitet sein.

Einstufungen

Bei der allgemeinen Feststellung eines Pflegebdarfs wird es 15 verschiedene Einstufungen geben. Die Pflegezeitbemessung ist eine davon. Sie wird in Zukunft großzügiger gestaltet. Sie liegt zwischen 210 und 350 Minuten pro Woche. Schneider spricht von einer „Garantie“ für Leistungsempfänger. „Die individuelle Einstufung bleibt aber erhalten,“ betont Schneider.

Änderungen gibt es auch beim Status für Pflegepersonen. Sogenannte „nahe“ Helfer können aus der Familie rekrutiert werden. Sie müssen sich einer sechsstündigen Ausbildung pro Jahr unterziehen. Steht keiner aus dem familiären Umfeld zur Verfügung, kann den Job auch eine andere Person übernehmen. Diese läuft über einen Arbeitsvertrag, ist sozialversichert und hat eine entsprechene Ausbildung.

Garantie

„Mit der Reform ist das System bis 2030 garantiert,“ betont Sozialminister Schneider. Um allerdings finanzielle Überraschungen zu vermeiden, wird die Pflegeversicherung alle zwei Jahre unter die Lupe genommen.

Die „Cellule d’évaluation et d’orientation“ (CEO), verantwortlich für die Einstufung eines Pflegefalls, wird eine eigenständige Behörde. Sie war bislang der Gesundheitskasse unterstellt.