Wer Politik macht, sollte dreisprachig sein

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LUXEMBURG - Wer ein politisches Mandat in Luxemburg ausüben will, sollte die drei offiziellen Sprachen luxemburgisch, französisch und deutsch beherrschen. Ein Recht auf Übersetzung hat er nicht.

Im Oktober sind Kommunalwahlen. Erstmals werden auch Nicht-Luxemburger für das Bürgermeister- und Schöffenamt kandieren können, vorausgesetzt sie wurden in den Gemeinderat gewählt. Wem seine Mitbürger ihre Vertrauen aussprachen und in den Rat entsandten, muss sich aber nicht auf „Lëtzebuergesch“ äußern. Er kann auch eine der anderen offiziellen Sprachen nutzen – französisch und deutsch –, wenn er sich in ihnen besser ausdrücken kann. Recht auf eine Übersetzung aus einer anderen der drei offiziellen Sprachen wird er jedoch keins haben. Aber müssen die schriftlichen Dokumente nicht übersetzt werden. Das geht aus der Antwort von Innenminister Jean-Marie Halsdorf auf eine parlamentarische Anfrage des CSV-Abgeordneten Marc Spautz hervor. Halsdorf beruft sich dabei auf das Gemeindegesetz.

Im Klartext: Der ausländische Bürger, der in den Gemeinderat zieht, muss des Luxemburgischen mächtig sein, um den Debatten folgen zu können. Dasselbe zählt jedoch auch für den Luxemburger, der gegebenenfalls die Ausführungen seines Ratskollegen auf Französisch verstehen muss.

Am besten alle drei

Wer am 9. Oktober kandidiert, sollte am besten die drei Sprachen beherrschen. Das Gesetz könne so ausgelegt werden, dass der Gebrauch des Luxemburgischen die Regel sei und dass alle Ratsmitglieder die Sprache beherrschen müssten, so Innenminister Halsdorf. Es sei wohl in der Praxis kaum vorstellbar, dass eine Person ein politisches Mandat ausüben könne, ohne die drei offiziellen Sprachen zu beherrschen, meint der Innenminister.

Auch in seinen Beziehungen zu den Verwaltungen kann der Bürger zwischen einer der drei offiziellen Sprachen wählen. Die Verwaltung sollte ihrerseits nach Möglichkeit in derselben Sprache antworten. Eine Regel, an die sich das Parlament in diesem Fall hielt. Marc Spautz hatte seine Frage, auf „Lëtzebuergesch“ gestellt, Halsdorf entsprechend geantwortet.