Müssen Luxemburger Raser, die im Ausland geblitzt wurden, künftig mit einem Strafzettel im Briefkasten rechnen? Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch für die Versendung von Knöllchen über die Grenzen hinweg. Raser und Verkehrsrowdys könnten also demnächst über einen EU-weiten zentralen Datenaustausch ausfindig gemacht werden. Geahndet werden sollen etwa zu schnelles Fahren, Alkohol, Drogen, das Telefonieren mit dem Handy am Steuer und das Überfahren roter Ampeln. Die Richtlinie soll spätestens 2013 in Kraft treten.
Ob die Verkehrssünder tatsächlich zur Kasse gebeten werden, ist aber offen. Irland, Großbritannien und Dänemark machen nicht mit. Zudem haben die EU-Regierungen Mahnverfahren für säumige Zahler weitgehend gestrichen. Bei dem neuen Gesetz geht es nur um Geldbußen, nicht aber um Strafpunkte. Solche Punkte gelten immer nur national.
Nach Vorschriften des jeweiligen Landes
Die Höhe der anvisierten Strafen entspricht den Vorschriften des Landes, in dem die Verkehrsverstöße begangen wurden. Um Datenschutzbestimmungen einzuhalten, sollen alle übermittelten persönlichen Daten nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden.
„Freifahrt für Raser“, nannte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Michael Cramer, die neue Bestimmung. „Von den vollmundigen Ankündigungen bleibt in der Realität nicht mehr als ein bloßer Informationsaustausch übrig. Anstatt Strafzettel über Grenzen hinweg zu vollstrecken, soll lediglich die Identität des Halters übermittelt werden.“
Knöllchen beruhigt in den Papierkorb werfen
Schon heute werden innerhalb der EU Strafbescheide bei Verkehrsdelikten verschickt, die mehr als 70 Euro Strafe kosten. Doch Verkehrssünder können die Knöllchen vorerst beruhigt in den Papierkorb werfen. Mahnungen gibt es in der Praxis kaum, da die nationalen Polizeibehörden nicht ausreichend zusammenarbeiten. Daran dürfte sich auch jetzt zunächst kaum etwas ändern.
Grundlage der Zusammenarbeit ist der Prümer Vertrag über die Zusammenarbeit der Polizei, der von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg und Österreich 2005 beschlossen wurde. Danach können auch Fingerabdrücke und Daten aus Kraftfahrzeug-Registern ausgetauscht werden.
De Maart

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