Dienstag21. Oktober 2025

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Was tun, wenn’s knallt?

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LUXEMBURG – Luxemburg ist von Atomkraftwerken umgeben. Kommt es zum GAU soll ein Notfallplan eine schnelle Evakuierung der Bevölkerung und eine Krisen-Verwaltung des Landes ermöglichen.

Bereits 1994 nahm der Ministerrat Luxemburgs einen Notfallplan für den Fall eines größeren Unfalls in einem Atomkraftwerk an. Das sagt Regierungschef Jean-Claude Juncker in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des ADR-Abgeordneten Gast Gibéryen. Es gibt mehrere AKW im Umkreis von 100 Kilometern um Luxemburg. Aber die Anlage, welche die größte Gefahr für das Land darstellt, ist Cattenom.

Der Plan sieht in einem besonders gravierenden Fall die Evakuierung eines Teils der Bevölkerung vor. Bei einem Vorfall wäre besonders der dicht besiedelte Süden betroffen. Die Evakuierung des ganzen Landes sei jedoch nicht vorgesehen, betonte Juncker. Luxemburg habe des Weiteren sogenannte Beistandsverträge mit seinen Nachbarländern unterschrieben. Sie regeln die Zusammenarbeit der betroffenen Länder im Falle eines Atomunfalls.

Notfallzentrum in Senningen

Das Senninger Schloss wird im Fall eines Super-GAUs das nationale Krisenzentrum und die Kommunikationszentrale der Regierung beherbergen. Auf dem Areal wurden spezielle Räume eingerichtet und das notwendige elektronische Material installiert. Die Schaffung des nationalen Kommunikationszentrums müsse jedoch noch vom Parlament abgesegnet werden.

Ein anderer Gesetzesentwurf sei in Ausarbeitung, der den Schutz der vitalen Einrichtungen und der kritischen Infrastrukturen (Verwaltungen, verschiedenen Fabriken, Wasser- und Stromversorgung usw.) des Landes regeln soll. Firmen mit erhöhter Explosionsgefahr müssen einen speziellen Notfallplan entwickeln. Unter anderem die Informatiksysteme sollen geschützt werden. Die Banken werden aufgerufen, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

Entschädigungen einklagen

Was die Entschädigungen bei einem Atomunfall betrifft, so existieren internationale Verträge, die Luxemburg aber nicht ratifiziert habe, weil der anfallende Betrag für das Großherzogtum als zu niedrig angesehen wurde, so Juncker. Den Betroffenen bliebe nur der Rechtsweg.

Juncker betonte, dass er am 23. März das „Commissariat à la Protection nationale“ damit beauftragt hat, alle Notfallpläne im Zusammenhang mit Cattenom zu überprüfen. Der nationale Notfallplan sieht drei Alarmstufen vor: Der gelbe Alarm wird lediglich bei einem Zwischenfall ausgerufen, der nur die direkte Umgebung des AKW Cattenom betrifft. Bei einem blauen Alarm ist die Mosel radioaktiv verseucht worden. Die höchste Stufe, der rote Alarm, wird nur bei einem Unfall mit hoher radioaktiver Strahlung und einer akuten Verseuchungsgefahr Luxemburgs ausgerufen.

Vorbereitet sein

Bei einem GAU wird eine Sicherheitszone von 25 Kilometern um die havarierte Anlage Cattenom eingerichtet. Verschiedene Alarm- und Kommunikationssysteme sollen die Behörden und die Bevölkerung im Falle eines atomaren Unfalls warnen und auf dem Laufenden halten. 2002 und 2009 wurden Broschüren an alle Haushalte verteilt. Sie enthalten Erklärungen, wie man sich bei einem atomaren Zwischenfall zu verhalten hat.

Bei einem Unfall wird die Bevölkerung allerdings lediglich durch die Sirenen gewarnt. Die Leute sollen dann sofort ihr Radio oder den Fernseher einschalten und auf weitere Anweisungen warten.